Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Brauereigaststätte soll bleiben
Ein Investor will in der Ulmer Weststadt neu bauen – und dafür ein historisches Gebäude abreißen
ULM (mase) - Das Brauerviertel in der Ulmer Weststadt ist eine beliebte Wohngegend. Das frühere Sudhaus der Ulmer Münster Brauerei prägt die Atmosphäre. Ein weiteres altes Gebäude nicht weit davon soll dagegen weichen, wenn es nach den Plänen eines Investors geht. Er will an der Magirusstraße Gebäude für Wohnungen und Geschäfte errichten. Diesen Plänen würde die ehemalige Brauereigaststätte zum Opfer fallen.
Das will die Stadt verhindern – mithilfe eines Bebauungsplans. Im Zug dieses Verwaltungsakts soll die Landesdenkmalbehörde prüfen, ob es sich bei der ehemaligen Gaststätte um ein Bauwerk von geschichtlicher Bedeutung handelt. Das hat die Behörde schon einmal zurückgewiesen, weil das 1906 errichtete Gebäude zu häufig umgebaut wurde. Dieses Mal hofft die Stadt auf ein anderes Ergebnis. „Die Verwaltung ist der Ansicht, dass das mit der Industriegeschichte verbunden ist“, erklärt Chefstadtplaner Volker Jescheck im Bauausschuss. „Wir finden es schade, dass ein altes Gebäude mir nichts, dir nichts verschwindet“, sagte er. Das sahen auch die Stadträte so.
„Das ist schon ein Stück Historie“, sagte Karl Faßnacht (FWG). Zumindest die Fassade solle erhalten bleiben. Ob der Versuch der Stadt Erfolg haben wird, ist allerdings unklar, wie Baubürgermeister Tim von Winning noch einmal betonte.
Stellt die Behörde die Brauereigaststätte unter Denkmalschutz, muss sie erhalten bleiben – oder zumindest die Fassade. Andernfalls entscheidet der Investor.
Beim 2003 und 2004 entstandenen Brauerviertel hatte der damalige Bauträger das alte Sudhaus freiwillig erhalten. Auch dieses Mal dachte der Investor darüber nach. Der Stadtverwaltung zufolge gab es Überlegungen, die Gaststätte stehen zu lassen und nur im hinteren Bereich des früheren Brauereigelände ein mehrstöckiges Haus mit Eigentumswohnungen zu errichten. Doch davon rückte der Investor wieder ab.
Die Räte stimmten einstimmig zu.