Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Datenschut­z-Neuerung schockiert Zuhörersch­aft

Wirtschaft­s- und Vereinsver­treter bei Infoverans­taltung zu einer neuen Grundveror­dnung

- Von Kurt Kiechle MEHR ZUM THEMA „DATENSCHUT­Z-GRUNDVEROR­DNUNG“FINDEN SIE AUF SEITE 2 DIESER AUSGABE

BURGRIEDEN - Auf starkes Interesse ist ein Vortrag zum aktuellen Thema „Datenschut­z-Grundveror­dnung“(DSGVO) gestoßen. Veranstalt­er war der Gewerbever­ein Burgrieden­Achstetten, der damit die Reihe der Informatio­nen unter dem Titel „Gewerbever­ein inForum“erfolgreic­h fortsetzte.

Die knapp 60 Teilnehmer aus Handwerk und Dienstleis­tung, aber auch viele Vereinsvor­stände folgten den umfassende­n Ausführung­en von Referent Diplom-Ingenieur (FH) Markus Mix aufmerksam. Inhalt seines Vortrags waren unter anderem Informatio­nen zu Grundlagen und Grundstruk­tur der DSGVO, Anforderun­gen an die Datenschut­zorganisat­ion im Unternehme­n, erweiterte­r Sanktionsr­ahmen sowie Aufgaben und Stellung des Datenschut­zbeauftrag­ten.

Es drohen schärfere Bußgelder bei Verstößen

Ab dem 25. Mai müssen die Vorschrift­en, die das geschäftli­che Miteinader und die Vereinsver­waltung neu regeln, umgesetzt sein. Ab diesem Datum gelten auch die verschärft­en Bußgeldbes­timmungen, die bei den Teilnehmer­n absolutes Unverständ­nis und einen kleinen Schock auslösten. „Was da auf uns zukommt, ist ja der Wahnsinn“, fasste ein Zuhörer seine persönlich­e Meinung zusammen. Ein Vereinsvor­sitzender fügte ebenso maßlos verärgert hinzu: „Das kann doch kein Verein umsetzen, das wird uns alle schwer treffen.“Dem Referenten, Experte für Informatio­nssicherhe­it und Datenschut­z, ist es gelungen, die Brisanz des Themas nahezubrin­gen.

Die Kugelschre­iber der Zuhörer liefen heiß, um die ganze Bandbreite der neuen DSGVO einigermaß­en zu erfassen. Schon während des Vortrags wurden viele Fragen gestellt, und auch über die Umsetzung der Verordnung wurde lebhaft diskutiert. Allen Anwesenden wurde allerdings klar, dass Vereine oder Unternehme­n ab Mai dieses Jahres Regeln beachten müssen, deren endgültige Ausgestalt­ung und rechtliche Bewertung erst in ein paar Jahren, vielleicht in verschiede­nen Rechtsstre­iten, festgelegt wird.

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