Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Als das Mausen noch einträglich war
In Burgrieden waren einst Fänger mit der Jagd auf Maulwürfe beauftragt.
BURGRIEDEN - Für manchen Gartenbesitzer sind sie derzeit wieder eine große Plag’: die Maulwurfshügel, die sich oft in Hülle und Fülle über den Rasen verteilen. Das Fangen und Töten der unter Artenschutz stehenden Tiere ist freilich verboten. Allein die Vergrämung, beispielsweise mit einer Reihe von Geruchsstoffen, ist erlaubt. Früher sah das noch ganz anders aus. So auch in Burgrieden.
Ältere Einwohner werden sich noch daran erinnern, dass es Männer im Ort gegeben hat, die im Auftrag der Gemeinde mittels Fallen Jagd gemacht haben auf unliebsame Maulwürfe und Wühlmäuse, die Gärten und Wiesen zerstörten. Zwei erfolgreiche Maulwurffänger waren Johannes Strudel und Sebastian Braunger. Beide waren bekannt in der Gemeinde, vor allem der schnauzbärtige Strudel, der zu den Gründungsmitgliedern des Musikvereins „Cäcilia“Burgrieden im Jahre 1912 gehörte.
Gleich nach dem Krieg verdingte sich Johannes Strudel so nebenbei als Fallensteller und bekam für jeden zur Strecke gebrachten Graber und Wühler aus der Familie der Säugetiere von der Gemeinde eine „Aufwandsentschädigung“. Diese blieb offensichtlich über Jahre hinweg konstant, weshalb Strudel die Zeit gekommen sah, in einem Antrag an die Gemeinde um eine bessere Entlohnung der doch oft mühsamen Arbeit zu ersuchen. Mit diesem delikaten Thema hatte sich deshalb auch der Gemeinderat zu beschäftigten.
In akurater Handschrift formulierte Hans Strudel sein Anliegen so: „Da ich von 1945 bis 1948 über 2500 Maulwürfe gefangen und abgeliefert habe und dazu noch Wühlmäuse, so möchte ich den Gemeinderat ersuchen, den Preis zu erhöhen, für Maulwürfe auf 50 Pfennig und Wühlmäuse auf eine Mark je Stück. Mit 30 beziehungsweise 50 Pfennig kann man bei den Fallenpreisen von 28 DM je 100 Stück nicht mehr auskommen. Eine Hose kostet beinahe 90 DM, und wenn man bedenkt, bei 20 Pfennig früher konnte der Mauser ein Maß Bier trinken. Wer glaubt, das sei zu fiehl, soll ruhig selber fangen. Betreff Fallen stehlen: Wenn jeder die Maulwürfe bezahlt bekommt, stehlen sie sie mir, wie bereits getan, aus den Fallen oder samt der Fallen. Unter diesen Umständen höre ich auf, in Bürghöfe zu Mausen. Hochachtungsvoll Johannes Strudel.“
Zweiter Fänger statt mehr Geld
Die Antwort aus dem Rathaus an den Bittsteller ließ nicht lange auf sich warten. In dem vom damaligen Bürgermeister Josef Englert unterzeichneten Schreiben heißt es wörtlich: „Dem Antrag auf Erhöhung der Entschädigung für den Maulwurffänger der Gemeinde kann leider vom Gemeinderat nicht stattgegeben werden.“Stattdessen wurde Sebastian Braunger ab 1. Mai 1949 als zweiter Maulwurffänger der Gemeinde angestellt. Außerdem wurde der Maulwurffang durch andere Personen sofort verboten und auch nicht mehr bezahlt.
Übrigens: Antrag und Bescheid sind in Form einer Kopie dem Historischen Verein Gesamtgemeinde Burgrieden von einem Bürger überlassen worden, der sich noch gut an den Fallensteller Strudel erinnern kann.
Heute darf man nicht mehr Jagd auf Maulwürfe machen. Die zumindest von Gartenbesitzern vermaledeiten Graber unterliegen dem Artenschutz. Das bedeutet, dass man sie zwar vertreiben, aber nicht mehr fangen oder gar töten darf. Strudel und Co. hätten also heute schlechte Karten, sprich als Gemeinde-Mauser nichts zu tun.