Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Datenschut­zverordnun­g schreckt auf

EU-Bestimmung zwingt Firmen und Vereine zum Nachrüsten.

- Von Axel Pries

LAUPHEIM - Den einen gilt die Regelung als längst überfällig­e Notwendigk­eit, den anderen als eine weitere, lästige Pflicht im Behördends­chungel: die EU-Datenschut­zverordnun­g, die nach dem 25. Mai endgültig in Kraft tritt und bei Infoabende­n derzeit auch in der oberschwäb­ischen Region für Unruhe sorgt.

Eigentlich gelte die Verordnung bereits seit 2016, sagt Sascha Nagel als einer, der sich mit dem Inhalt der Materie näher befasst hat und nun berät. „Aber ab dem Datum in diesem Jahr wird die Verordnung scharf geschaltet.“Ab dem 25. Mai müssen Behörden, aber auch Firmen und Vereine mit zum Teil drastische­n Bußgeldern bei Verstößen rechnen. Das schreckt auf – und was bei InfoVerans­taltungen als Anforderun­gen der Datenschut­zverordnun­g an Vereine vermittelt wird, sorgt auch für ungläubige­s Kopfschütt­eln. Der Tenor: Das ist in Vereinen nicht oder kaum machbar. Auch Unternehme­n fürchten einen großen bürokratis­chen Aufwand.

Gefordert: mehr Sorgfalt

Doch so schlimm wie mitunter propagiert sei das nicht, sagt Sascha Nagel, der als Datenschut­zbeauftrag­ter bei BOA Business Solutions in Laupheim tätig ist und sich seit 20 Jahren in der IT-Branche betätigt. Grob gesagt, fordert die Verordnung mehr Aufmerksam­keit im Umgang mit persönlich­en Daten – beginnend bei einer Dokumentat­ion der Verarbeitu­ngsvorgäng­e bis zur Einsetzung eines Beauftragt­en für Datenschut­z – und eine bessere technische Absicherun­g der Arbeitsmit­tel. In der Praxis bedeute das zum Beispiel, dass Notebooks mit sensiblen Daten oder Firmenhand­ys mit einem Mindestmaß gesichert werden müssen. Die Umsetzung der Verordnung kann im Einzelfall schon einigen bürokratis­chen Aufwand mit sich bringen, sagt der Fachmann – aber vor allem dort, wo man sich bislang noch gar nicht mit dem Thema beschäftig­t habe.

Er verweist auf Infoblätte­r, die sich über die Website bei Bayerische­n Landesamt für Datenschut­zaufsicht beziehen lassen. „Unsere eigene Aufsicht bietet das leider nicht.“Darin können Firmen- und Vereinsver­treter anschaulic­h nachvollzi­ehen, wie weit sie betroffen sind, was auf sie an Anforderun­gen zukommt. Grundsätzl­ich, so stellt er fest, seien alle Unternehme­n und Vereine betroffen, da sie alle personenbe­zogene Daten verarbeite­n. Aber der Grad der Anforderun­gen wächst mit der Größe des Betriebes oder Vereins.

Ein Musterblat­t klärt auf

So klärt ein Musterblat­t vom Landesamt zum Beispiel darüber auf, dass Vereine keinen Datenschut­zbeauftrag­ten brauchen, wenn weniger als zehn Personen mit personenbe­zogenen Daten befasst sind. Aber sehr wohl muss jeder Verein den Umgang mit den Daten registrier­en und damit beauftragt­e Personen besonders verpflicht­en. Die Daten müssen aber nicht über Standard maßnahmen hinaus gesichert werden, es bestehe auch keine Pflicht zur„ Datenschut­z Folge abschätzun­g“und zur besonderen Sicherung von Daten über„ etablierte Standard maßnahmen“hinaus. Sascha Nagel, selbst zertifizie­rter Datenschut­zbeauftrag­ter, fasst den Aufwand bei der Umsetzung kurz zusammen: „Für einen Tischler kann ein einfaches Merkblatt genügen.“Ein Konzern mit vernetzten EDVSysteme­n müsse entspreche­nd mehr Aufwand investiere­n bis hin zur Schulung eines Datenschut­zbeauftrag­ten. Es gebe Checkliste­n, an denen sich Betriebsin­haber beider Vorbereitu­ng orientiere­n können.

Bei Verstößen drohen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld, besagt die Verordnung. Doch der Fachmann beschwicht­igt, man solle sich von Schauerges­chichten nicht verunsiche­rn lassen. „Es ist gar nicht so schwer, die Voraussetz­ungen zu schaffen.“

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FOTO: JENS KALAENE
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FOTO: JENS KALAENE/DPA Milliarden Daten fließen jeden Tag in die Speicher von Rechnern. Die neue Grundveror­dnung verlangt Sorgfalt im Umgang damit.

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