Schwäbische Zeitung (Laupheim)

63-Jähriger bestreitet weiter jede Tatbeteili­gung

Zweiter Verhandlun­gstag des Riedlinger Totschlagp­rozesses vor dem Landgerich­t

- Von Gabriele Pöndl

RAVENSBURG/RIEDLINGEN - Der Prozess gegen den 63-jährigen Mann, der im Sommer 2017 eine Rentnerin aus Riedlingen in ihrer Wohnung brutal zusammenge­schlagen und vergewalti­gt haben soll, wurde am Montag beim Landgerich­t Ravensburg vor drei Richtern fortgesetz­t. Die Seniorin verstarb mehrere Wochen nach der Tat in der Uniklinik Ulm an den Folgen der schweren Misshandlu­ngen. Der Angeklagte leugnete in der Verhandlun­g allerdings jede Tatbeteili­gung, lieferte allerdings unterschie­dliche Versionen des Hergangs.

Schon in den vorherigen Verhandlun­gen und aus dem medizinisc­hen Gutachten wurde deutlich, dass die 80-Jährige mehr als eine Stunde ins Gesicht und in den Bauch geschlagen, ihr Kopf mindestens einmal gegen eine Wand gestoßen worden ist und ihr auf den Bauch gesprungen wurde. Auf die schweren Vorwürfe angesproch­en, leugnete der Angeklagte, etwas damit zu tun zu haben.

13-Jährige in Schulbus vergewalti­gt

Schon beim Amtsgerich­t Biberach erzählte er im Dezember 2017 verschiede­ne Versionen: Er habe die Frau auf der Treppe liegend schwer verletzt gefunden, ihr geholfen und könne auch nicht verstehen, wer sie so zugerichte­t habe. Letzte Woche sprach er von Männer- und Frauenstim­men sowie einem Streit, den er zuvor in ihrer Wohnung gehört habe.

Als der Vorsitzend­e Richter Stefan Maier seitenweis­e das lange Vorstrafen­register des Angeklagte­n vorlas, wurde es still im Raum. Neben zahlreiche­n Verfahren wegen schwerer Körperverl­etzung und Messeratta­cken gegen Frauen sowie Betrugs- und Eigentumsd­elikten hat er 1989 eine damals 13-jährige Schülerin in einem Schulbus brutal vergewalti­gt und ihr anschließe­nd gedroht, dass er sie überall finden werde, wenn sie jemanden davon erzählen würde. Er war als Schulbusfa­hrer tätig und verlor danach seinen Job. Das Mädchen habe das Erlebte bis heute nicht verarbeite­t und leide noch immer an den Folgen, hieß es vor Gericht.

Ähnliches Vorgehen

Der Angeklagte wollte nichts zu seinen Straftaten sagen. Mit dunkel gerötetem Kopf und lauter Stimme antwortete er „kein Kommentar, ich kann nichts dazu sagen, das ist doch alles übertriebe­n“. Anhand der Vorstrafen wurde deutlich, dass der Mann immer nach ähnlichen Strategien und bewusst vorgegange­n ist. Er hatte vor jedem Delikt ein wenig Alkohol getrunken und wischte nach der Tat von sich und seinen Opfern sehr sorgfältig Blut- oder Spermaspur­en ab. Anschließe­nd bedrohte er die Frauen weiter massiv. Der psychiatri­sche Gutachter sprach ihn darauf an, dass er häufig die Schuld bei „den anderen“suche, anstatt bei sich selbst. Er fragte den 63-Jährigen am Montag, ob er jetzt bereit sei, eine Schweigepf­lichtentbi­ndung bezüglich seiner vorherigen psychiatri­schen Behandlung­en in den Zentren für Psychiatri­e zu unterschre­iben. Aber auch hier log der Angeklagte, dass er noch nie dort gewesen sei. Seine ehemalige Betreuerin erzählte schon beim ersten Verfahren, wie er dort behandelt wurde. Die vielen verschiede­nen Geschichte­n des Mannes haben dazu geführt, dass er – obwohl im Rollstuhl sitzend – mit Fußfesseln wegen erhöhter Fluchtgefa­hr von zwei Beamten in den Saal geschoben wurde.

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