Schwäbische Zeitung (Laupheim)
63-Jähriger bestreitet weiter jede Tatbeteiligung
Zweiter Verhandlungstag des Riedlinger Totschlagprozesses vor dem Landgericht
RAVENSBURG/RIEDLINGEN - Der Prozess gegen den 63-jährigen Mann, der im Sommer 2017 eine Rentnerin aus Riedlingen in ihrer Wohnung brutal zusammengeschlagen und vergewaltigt haben soll, wurde am Montag beim Landgericht Ravensburg vor drei Richtern fortgesetzt. Die Seniorin verstarb mehrere Wochen nach der Tat in der Uniklinik Ulm an den Folgen der schweren Misshandlungen. Der Angeklagte leugnete in der Verhandlung allerdings jede Tatbeteiligung, lieferte allerdings unterschiedliche Versionen des Hergangs.
Schon in den vorherigen Verhandlungen und aus dem medizinischen Gutachten wurde deutlich, dass die 80-Jährige mehr als eine Stunde ins Gesicht und in den Bauch geschlagen, ihr Kopf mindestens einmal gegen eine Wand gestoßen worden ist und ihr auf den Bauch gesprungen wurde. Auf die schweren Vorwürfe angesprochen, leugnete der Angeklagte, etwas damit zu tun zu haben.
13-Jährige in Schulbus vergewaltigt
Schon beim Amtsgericht Biberach erzählte er im Dezember 2017 verschiedene Versionen: Er habe die Frau auf der Treppe liegend schwer verletzt gefunden, ihr geholfen und könne auch nicht verstehen, wer sie so zugerichtet habe. Letzte Woche sprach er von Männer- und Frauenstimmen sowie einem Streit, den er zuvor in ihrer Wohnung gehört habe.
Als der Vorsitzende Richter Stefan Maier seitenweise das lange Vorstrafenregister des Angeklagten vorlas, wurde es still im Raum. Neben zahlreichen Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und Messerattacken gegen Frauen sowie Betrugs- und Eigentumsdelikten hat er 1989 eine damals 13-jährige Schülerin in einem Schulbus brutal vergewaltigt und ihr anschließend gedroht, dass er sie überall finden werde, wenn sie jemanden davon erzählen würde. Er war als Schulbusfahrer tätig und verlor danach seinen Job. Das Mädchen habe das Erlebte bis heute nicht verarbeitet und leide noch immer an den Folgen, hieß es vor Gericht.
Ähnliches Vorgehen
Der Angeklagte wollte nichts zu seinen Straftaten sagen. Mit dunkel gerötetem Kopf und lauter Stimme antwortete er „kein Kommentar, ich kann nichts dazu sagen, das ist doch alles übertrieben“. Anhand der Vorstrafen wurde deutlich, dass der Mann immer nach ähnlichen Strategien und bewusst vorgegangen ist. Er hatte vor jedem Delikt ein wenig Alkohol getrunken und wischte nach der Tat von sich und seinen Opfern sehr sorgfältig Blut- oder Spermaspuren ab. Anschließend bedrohte er die Frauen weiter massiv. Der psychiatrische Gutachter sprach ihn darauf an, dass er häufig die Schuld bei „den anderen“suche, anstatt bei sich selbst. Er fragte den 63-Jährigen am Montag, ob er jetzt bereit sei, eine Schweigepflichtentbindung bezüglich seiner vorherigen psychiatrischen Behandlungen in den Zentren für Psychiatrie zu unterschreiben. Aber auch hier log der Angeklagte, dass er noch nie dort gewesen sei. Seine ehemalige Betreuerin erzählte schon beim ersten Verfahren, wie er dort behandelt wurde. Die vielen verschiedenen Geschichten des Mannes haben dazu geführt, dass er – obwohl im Rollstuhl sitzend – mit Fußfesseln wegen erhöhter Fluchtgefahr von zwei Beamten in den Saal geschoben wurde.