Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Rathaus muss 3300 Unterschriften prüfen
NEU-ULM (hip) - Von jetzt an läuft die Uhr: In spätestens einem Monat fällt die Entscheidung darüber, ob die Wählerinnen und Wähler in NeuUlm über den Nuxit abstimmen dürfen. Gestern gingen im Rathaus die Unterschriften zum Bürgerbegehren ein – und es wurde fast ein kleines Happening, denn etliche Unterstützer drängten sich im kleinen Sitzungssaal des Rathauses. Sie hatten Fähnchen auf eine Schnur aufgefädelt, mit denen die Anzahl der eingesammelten Unterschriften dokumentiert werden sollte.
Nach Angaben des Bürgerbündnisses haben 3310 Menschen mit ihrer Signatur das Bürgerbegehren unterstützt. Das ist deutlich mehr als gefordert: Das Minimum lag bei 2632 Unterschriften.
Nach Angaben von Klaus Rederer wurden zur Sicherheit deutlich mehr gesammelt, denn während der Prüfung könnten sich etliche als ungültig herausstellen, etwa wenn ein Unterstützer nicht im Stadtgebiet wohnt.
Die Unterschriften werden jetzt im Rathaus auf ihre Gültigkeit geprüft, dann hat der Stadtrat das Wort. Innerhalb von einem Monat muss er über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Ein wesentliches Kriterium dafür ist aber nicht nur die reine Zahl der Unterstützer, es muss auch noch eine rechtliche Hürde genommen werden.
Wie es in der Bayerischen Gemeindeordnung heißt, sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nur über „Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde“zulässig. Gehört dazu auch, bei der Staatsregierung die Kreisfreiheit zu beantragen? Darüber müssen nun die Juristen befinden.
Die Initiative sagt dazu ganz klar: Im Fall des Nuxit sei das Bürgerbegehren zulässig. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Frage, die den Wählerinnen und Wählern zur Entscheidung vorgelegt wird, im Nachhinein etwas umformuliert werden muss. Bisher lautet sie wie folgt: „Sind Sie dafür, dass die Große Kreisstadt Neu-Ulm im Landkreis Neu-Ulm verbleibt und deshalb auf einen Antrag bei der Landesregierung auf Erklärung der Kreisfreiheit verzichtet?“
Da der Stadtrat am 21. März bereits entschieden hat, den Antrag zu stellen – und ihn im übrigen bereits einen Tag später mit den entsprechenden Unterlagen nach München geschickt hat – will die Initiative die Neu-Ulmer darüber entscheiden lassen, ob die Stadt den Antrag wieder zurückziehen soll oder nicht.
Angenommen, der Stadtrat erklärt das Begehren für zulässig, muss innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid erfolgen. Die Initiative würde ihn gerne zusammen mit der Landtagswahl am 14. Oktober durchziehen. Ob es überhaupt so weit kommt, hat nun der Stadtrat in der Hand.