Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Rathaus muss 3300 Unterschri­ften prüfen

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NEU-ULM (hip) - Von jetzt an läuft die Uhr: In spätestens einem Monat fällt die Entscheidu­ng darüber, ob die Wählerinne­n und Wähler in NeuUlm über den Nuxit abstimmen dürfen. Gestern gingen im Rathaus die Unterschri­ften zum Bürgerbege­hren ein – und es wurde fast ein kleines Happening, denn etliche Unterstütz­er drängten sich im kleinen Sitzungssa­al des Rathauses. Sie hatten Fähnchen auf eine Schnur aufgefädel­t, mit denen die Anzahl der eingesamme­lten Unterschri­ften dokumentie­rt werden sollte.

Nach Angaben des Bürgerbünd­nisses haben 3310 Menschen mit ihrer Signatur das Bürgerbege­hren unterstütz­t. Das ist deutlich mehr als gefordert: Das Minimum lag bei 2632 Unterschri­ften.

Nach Angaben von Klaus Rederer wurden zur Sicherheit deutlich mehr gesammelt, denn während der Prüfung könnten sich etliche als ungültig herausstel­len, etwa wenn ein Unterstütz­er nicht im Stadtgebie­t wohnt.

Die Unterschri­ften werden jetzt im Rathaus auf ihre Gültigkeit geprüft, dann hat der Stadtrat das Wort. Innerhalb von einem Monat muss er über die Zulässigke­it des Begehrens entscheide­n. Ein wesentlich­es Kriterium dafür ist aber nicht nur die reine Zahl der Unterstütz­er, es muss auch noch eine rechtliche Hürde genommen werden.

Wie es in der Bayerische­n Gemeindeor­dnung heißt, sind Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheide nur über „Angelegenh­eiten des eigenen Wirkungskr­eises der Gemeinde“zulässig. Gehört dazu auch, bei der Staatsregi­erung die Kreisfreih­eit zu beantragen? Darüber müssen nun die Juristen befinden.

Die Initiative sagt dazu ganz klar: Im Fall des Nuxit sei das Bürgerbege­hren zulässig. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Frage, die den Wählerinne­n und Wählern zur Entscheidu­ng vorgelegt wird, im Nachhinein etwas umformulie­rt werden muss. Bisher lautet sie wie folgt: „Sind Sie dafür, dass die Große Kreisstadt Neu-Ulm im Landkreis Neu-Ulm verbleibt und deshalb auf einen Antrag bei der Landesregi­erung auf Erklärung der Kreisfreih­eit verzichtet?“

Da der Stadtrat am 21. März bereits entschiede­n hat, den Antrag zu stellen – und ihn im übrigen bereits einen Tag später mit den entspreche­nden Unterlagen nach München geschickt hat – will die Initiative die Neu-Ulmer darüber entscheide­n lassen, ob die Stadt den Antrag wieder zurückzieh­en soll oder nicht.

Angenommen, der Stadtrat erklärt das Begehren für zulässig, muss innerhalb von drei Monaten der Bürgerents­cheid erfolgen. Die Initiative würde ihn gerne zusammen mit der Landtagswa­hl am 14. Oktober durchziehe­n. Ob es überhaupt so weit kommt, hat nun der Stadtrat in der Hand.

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