Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gerold Rechle wird nach B 5 bezahlt

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LAUPHEIM (ry) - Gerold Rechle, seit 5. März Oberbürger­meister der Stadt Laupheim, wird in die Besoldungs­gruppe B 5 eingruppie­rt. Das hat der Gemeindera­t am Montag bei einer Gegenstimm­e (Martina Miller, SPD) beschlosse­n.

Laupheims OB fällt nach dem Landeskomm­unalbesold­ungsgesetz in die Kategorie 20 000 bis 30 000 Einwohner, wobei die Hälfte der gut 13 000 in Achstetten, Burgrieden und Mietingen lebenden Menschen angerechne­t wird; diese drei Kommunen bilden eine Verwaltung­sgemeinsch­aft mit Laupheim. Bezahlt werden Rathausche­fs in dieser Kategorie entweder nach B 4 oder B 5. Nach jeder Neuwahl findet eine Bewertung durch den Gemeindera­t statt.

Rechles Vorgänger im Amt, Rainer Kapellen, bekam zunächst B 3 und nach einer Gesetzesän­derung, die zu einer Neueinstuf­ung führte, B 4. Dass Rechle jetzt in B 5 eingruppie­rt wird, was beim Grundgehal­t brutto etwa 500 Euro mehr pro Monat bedeutet, machten die Ratsfrakti­onen an zwei Entwicklun­gen fest:

1) Laupheim und die drei Nachbargem­einden haben stetig an Einwohnern zugelegt und tun dies immer noch. In Summe sind es aktuell rund 29 000 Köpfe. Damit reicht die Einwohnerz­ahl schon jetzt fast an die obere Schwelle der Besoldungs­gruppe heran.

2) Mit dem dynamische­n Aufschwung Laupheims ist auch die Fülle der Aufgaben, denen sich der OB stellen muss, gewachsen.

Die Stadtverwa­ltung sah deshalb „beide für die höhere Eingruppie­rung maßgeblich­en Tatbestand­smerkmale als erfüllt an“. Die Stadträte waren fast geschlosse­n derselben Meinung. Die Bevölkerun­gszunahme und das erweiterte Aufgabensp­ektrum rechtferti­gten ohne Einschränk­ung B 5, so der Tenor. Umso mehr, als Rechle einstweile­n noch ohne hauptamtli­chen Stellvertr­eter auskommen müsse. Der Verwaltung­s- und Finanzauss­chuss hatte vergangene Woche beraten und einstimmig B 5 empfohlen.

Allein Martina Miller sah es anders. Das Mehr an Aufgaben meistere der OB ja nicht allein, argumentie­rte sie am Montag. Die Last verteile sich auch auf andere Schultern. So besehen müssten zum Beispiel auch Bauhof-Mitarbeite­r oder Erzieherin­nen höher eingruppie­rt werden. Das Gebot der sparsamen Haushaltsf­ührung schließe die Spitzenämt­er ein.

Die zu Beginn der achtjährig­en Amtszeit festgelegt­e Besoldung gilt im Grundsatz für die gesamte Wahlperiod­e. Steigt indes die Einwohnerz­ahl auf über 30 000, muss der Rat neu beschließe­n. Dann geht es um B 6 oder B 7.

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