Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gerold Rechle wird nach B 5 bezahlt
LAUPHEIM (ry) - Gerold Rechle, seit 5. März Oberbürgermeister der Stadt Laupheim, wird in die Besoldungsgruppe B 5 eingruppiert. Das hat der Gemeinderat am Montag bei einer Gegenstimme (Martina Miller, SPD) beschlossen.
Laupheims OB fällt nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz in die Kategorie 20 000 bis 30 000 Einwohner, wobei die Hälfte der gut 13 000 in Achstetten, Burgrieden und Mietingen lebenden Menschen angerechnet wird; diese drei Kommunen bilden eine Verwaltungsgemeinschaft mit Laupheim. Bezahlt werden Rathauschefs in dieser Kategorie entweder nach B 4 oder B 5. Nach jeder Neuwahl findet eine Bewertung durch den Gemeinderat statt.
Rechles Vorgänger im Amt, Rainer Kapellen, bekam zunächst B 3 und nach einer Gesetzesänderung, die zu einer Neueinstufung führte, B 4. Dass Rechle jetzt in B 5 eingruppiert wird, was beim Grundgehalt brutto etwa 500 Euro mehr pro Monat bedeutet, machten die Ratsfraktionen an zwei Entwicklungen fest:
1) Laupheim und die drei Nachbargemeinden haben stetig an Einwohnern zugelegt und tun dies immer noch. In Summe sind es aktuell rund 29 000 Köpfe. Damit reicht die Einwohnerzahl schon jetzt fast an die obere Schwelle der Besoldungsgruppe heran.
2) Mit dem dynamischen Aufschwung Laupheims ist auch die Fülle der Aufgaben, denen sich der OB stellen muss, gewachsen.
Die Stadtverwaltung sah deshalb „beide für die höhere Eingruppierung maßgeblichen Tatbestandsmerkmale als erfüllt an“. Die Stadträte waren fast geschlossen derselben Meinung. Die Bevölkerungszunahme und das erweiterte Aufgabenspektrum rechtfertigten ohne Einschränkung B 5, so der Tenor. Umso mehr, als Rechle einstweilen noch ohne hauptamtlichen Stellvertreter auskommen müsse. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hatte vergangene Woche beraten und einstimmig B 5 empfohlen.
Allein Martina Miller sah es anders. Das Mehr an Aufgaben meistere der OB ja nicht allein, argumentierte sie am Montag. Die Last verteile sich auch auf andere Schultern. So besehen müssten zum Beispiel auch Bauhof-Mitarbeiter oder Erzieherinnen höher eingruppiert werden. Das Gebot der sparsamen Haushaltsführung schließe die Spitzenämter ein.
Die zu Beginn der achtjährigen Amtszeit festgelegte Besoldung gilt im Grundsatz für die gesamte Wahlperiode. Steigt indes die Einwohnerzahl auf über 30 000, muss der Rat neu beschließen. Dann geht es um B 6 oder B 7.