Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Top-Jurist

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Seiner Entlassung im Jahr 2015 hat Harald Range klar entgegenge­sehen. Der Generalbun­desanwalt wäre wenig später regulär in allen Ehren in den Ruhestand verabschie­det worden, wenn er sich nicht mit dem damaligen Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) angelegt hätte. In der Auseinande­rsetzung um von ihm eingeleite­te Ermittlung­en gegen Journalist­en des Blogs Netzpoliti­k.org machte Range dem Ministeriu­m den Vorwurf, in die Unabhängig­keit der Justiz eingegriff­en zu haben. So klar er damit den Rauswurf in Kauf nahm, so konsequent hatte er in knapp vier Jahren Amtszeit die Bundesanwa­ltschaft geleitet. Am Mittwoch ist Range im Alter von 70 Jahren in Karlsruhe gestorben.

Bei seiner Ernennung zum Generalbun­desanwalt im Jahr 2011 galt FDP-Mitglied Range zunächst als Ersatzmann. Dieses Etikett legte der immer zurückhalt­end und höflich auftretend­e Top-Jurist in Karlsruhe schnell ab. Nach der Mordserie des Terrortrio­s „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“(NSU) klagte er Beate Zschäpe wegen Mordes an, nicht nur wegen Beihilfe. Die 1982 eingestell­ten Ermittlung­en zum Oktoberfes­t-Attentat in München nahm die Behörde unter seiner Leitung wieder auf.

Zuvor hatte sich Range als Generalsta­atsanwalt in Celle einen guten Ruf erworben. Der gebürtige Göttinger verfolgte islamistis­che Terroriste­n, zog Ermittlung­en an sich und klagte Bombenbaue­r und Syrien-Rückkehrer an. Erste Probleme gab es im Zusammenha­ng mit dem Ausspähen von Bevölkerun­g und Regierung durch den US-Geheimdien­st NSA. Range vertrat gemäß seinem Arbeitscre­do „Genauigkei­t und Sorgfalt“einen zurückhalt­enden Standpunkt.

Schwierig wurde die Lage für Range, als er gegen Journalist­en des Blogs Netzpoliti­k.org Ermittlung­en wegen Landesverr­atsaufnahm. Ihm wurde unterstell­t, Journalist­en einschücht­ern zu wollen. Doch trat Range immer klar für die Einhaltung der Grundrecht­e ein. (dpa)

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FOTO: DPA Harald Range war bis 2015 Generalbun­desanwalt.

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