Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Vergewaltigung: Flüchtlinge bleiben in Haft
Die beiden 26 Jahre alten Gambier müssen für fünf und dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
SIGMARINGEN - Die beiden 26 Jahre alten Asylbewerber aus Gambia, die in der Sigmaringer Gemeinschaftsunterkunft Fürstenhof eine 23-jährige Frau vergewaltigt haben sollen, bleiben für mehrere Jahre in Haft. Die große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat die Forderung der Verteidigung nach einem Freispruch zurückgewiesen. Der Angeklagte S. muss wegen mehrfacher Vergewaltigung für fünf Jahre in Haft, sein Zimmergenosse K., der die Frau ebenfalls zum Sex gezwungen hatte, bekam eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Seine Strafe fiel geringer aus, weil er nicht vorbestraft war, die Frau menschlicher behandelte und sie gehen ließ. Die Theorie eines Verteidigers, der mutmaßte, dass die Frau die Lügengeschichte erfunden habe, um ihrem Lebenspartner die nächtliche Heimkehr zu erklären, wies die Kammer unter Vorsitz von Hannes Breucker zurück: „So etwas hat die Frau nicht erfunden.“
11.37 Uhr im großen Sitzungssaal des Landgerichts: „Ich möchte Sie direkt ansprechen, um Ihnen das Urteil verständlich zu machen“, sagt der angespannt wirkende Vorsitzende Richter. Hannes Breucker versucht jetzt Blickkontakt zu halten. Er spricht langsam, damit die beiden Dolmetscher seine Worte möglichst originalgetreu übersetzen können.
Die Kernbotschaft des Richters: „Im Ergebnis konnte dem Opfer geglaubt werden.“Trotz vielerlei Widersprüchen, die sich im Laufe der monatelangen Ermittlungen und der viertägigen Hauptverhandlung ergeben haben, geht das Gericht davon aus, dass sich die Vergewaltigung so zugetragen hat, wie sie die Frau schilderte. Die beiden 26 Jahre alten Männer haben die Frau in Zimmer 5 des Fürstenhofs mehrfach zum vaginalen und oralen Sex gezwungen. Sie hatte ihnen deutlich vermittelt, dass sie dies nicht wollte. Aus Angst hatte die Frau sich jedoch nicht gewehrt.
Schwierige Persönlichkeit
Das Opfer habe eine schwierige Persönlichkeit, so Breucker, die Frau habe viele Probleme. Das Jugendamt entzog ihr ein Kind, wegen verschiedener Delikte ist sie polizeibekannt. „Sie hat sich unvernünftig verhalten“, sagte der Richter und meinte damit, dass die Frau am Abend des 26. September 2017 nicht mit aufs Zimmer der beiden Asylbewerber hätte gehen sollen. Im Großen und Ganzen hatte ein Psychologe die Glaubwürdigkeit der Frau bestätigt. „Dieses Gutachten hätten wir nicht machen müssen“, so der Richter. Die Entscheidung hätte das Gericht allein treffen können.
Seine Einschätzung stützt das Gericht auf zwei Zeugen: Ein Bewohner des Fürstenhofs hatte bestätigt, dass die Frau halbnackt an ihm vorbeigerannt war. Ein anderer Zeuge – das Opfer hatte ihn für eine Frau gehalten – griff die Frau am Bahnhof auf und fuhr sie mit dem Auto zu Bekannten. „Die Zeugen sind für uns sehr wichtig gewesen“, sagt der Richter. Sie hatten mit der Tat nichts zu tun und gelten deshalb als neutral. Als der Richter dies ausführt, nickt sogar der Verteidiger Fritz Westphal, der einen Freispruch gefordert hatte.
Noch einmal deutlich wird der Richter, als es um das Strafmaß geht: „Für Vergewaltigung kann man 15 Jahre bekommen. Wir haben Ihnen nur ein Drittel gegeben.“Obwohl der Angeklagte S. stark betrunken war – Psychiater Henner Giedtke bezifferte seinen Blutalkoholgehalt auf 2,3 bis 4,6 Promille – hält ihn das Gericht für schuldfähig. „Sie wussten genau, dass Sie etwas Falsches machen.“Er habe drei Erektionen gehabt, die Tür des Zimmers abgeschlossen und sei der Frau, als sie flüchtete, hinterhergerannt. Wegen seiner Alkoholsucht, seiner ungünstigen Prognose und des hohen Rückfallrisikos kommt für ihn weder die Unterbringung in einer Psychiatrie noch in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse hatte der Sachverständige eine Therapie als nicht aussichtsreich eingestuft.
Zum Schluss redet Breucker den Angeklagten ins Gewissen: „Bitte prüfen Sie selbst, was Sie gemacht haben.“Die beiden Männer hören ihm ohne sichtliche Regung zu.