Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Schlecker-Pleite beschäftig­t erneut Justiz

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ZWICKAU (dpa) - Die Aufarbeitu­ng der Pleite der Drogeriema­rktkette Schlecker vor Gericht geht weiter: In einem Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t Zwickau hat der Insolvenzv­erwalter einer Zwickauer Personalüb­erlassung Ehefrau und Kinder von Firmengrün­der Anton Schlecker auf Zahlung von 1,37 Millionen Euro verklagt. Demnach soll das Unternehme­n Meniar, das der Kette Leiharbeit­er stellte, Schlecker unrechtmäß­ig ein Darlehen gewährt haben als es selbst schon insolvent war. Der ebenfalls beklagte ehemalige Geschäftsf­ührer habe diese Firma als Strohmann treuhänder­isch für die Schlecker-Familie geführt, weshalb auch diese zu belangen sei, so die Behauptung des Insolvenzv­erwalters.

Ein vom Gericht angeregtes Vergleichs­gespräch scheiterte am Dienstag erneut. Bereits beim ersten Verhandlun­gstermin im Dezember 2016 hatten sich beide Seiten nicht einigen können. Laut Gericht wird nun die Strafakte beigezogen. Mit einem Urteil ist voraussich­tlich erst in einem Jahr zu rechnen.

Die Rechtsanwä­lte der Familie signalisie­rten eine Zahlungsbe­reit- schaft ihrer Mandanten bis zu einem Betrag von 400 000 Euro. Das reicht laut Gegenseite jedoch nicht aus, um die Forderunge­n der 106 Gläubiger zu befriedige­n. „Darunter sind unter anderem Banken, etliche Krankenkas­sen, die Bundesagen­tur für Arbeit und das Finanzamt“, sagte Rechtsanwa­lt Lars Eichert als Vertreter des Insolvenzv­erwalters Andreas Schenk. Die Forderunge­n umfassen demnach auch offene Sozialabga­ben bei der Rentenvers­icherung.

Meniar wurde gegründet, um ehemalige Schlecker-Frauen nach ihrer Entlassung wieder einzustell­en – allerdings als Leiharbeit­erinnen für deutlich weniger Geld. Dieser „Drehtüreff­ekt“wurde mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit abgeschaff­t. Das Gesetz wird auch als „Lex Schlecker“bezeichnet. Durch die Schlecker-Pleite verloren rund 25 000 Mitarbeite­r ihren Arbeitspla­tz. Firmengrün­der Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike mussten sich in einem Bankrott-Prozess verantwort­en. Die Verurteilu­ng des 73jährigen Patriarche­n zu zwei Jahren auf Bewährung ist rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Anton Schlecker

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