Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Katholisch­e Kirche einigt sich mit GEMA

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MÜNCHEN (epd) - Die katholisch­en Diözesen in Deutschlan­d haben sich mit der Verwertung­sgesellsch­aft GEMA auf eine Fortführun­g des Pauschalve­rtrags für Konzerte und Gemeindeve­ranstaltun­gen verständig­t. Katholisch­e Kirchengem­einden und andere kirchliche Einrichtun­gen müssen die Vergütunge­n für musikalisc­he Aufführung­en bei Konzerten und Veranstalt­ungen nun nicht mehr selbst an die GEMA zahlen, wie die Deutsche Bischofsko­nferenz und die GEMA (München) am Dienstag mitteilten. Der neu ausgehande­lte Vertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlan­ds (VDD) hat demnach eine Laufzeit von fünf Jahren.

Durch die Pauschalza­hlung sind den Angaben zufolge zahlreiche Veranstalt­ungen der kirchliche­n Einrichtun­gen außerhalb von Gottesdien­sten und gottesdien­stähnliche­n Veranstalt­ungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesa­ng unterliege­n lediglich einer Meldepflic­ht. Nur Konzerte der Unterhaltu­ngsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und somit sowohl zu melden als auch zu vergüten.

Der neue Vertrag gilt den Angaben zufolge rückwirken­d zum 1. Januar 2018. Bereits gestellte Rechnungen würden von der GEMA storniert und gegebenenf­alls zurückerst­attet. Die Verwertung­sgesellsch­aft vertritt die Interessen von Komponiste­n und Textdichte­rn als Urheber von Musikwerke­n sowie Musikverle­ger.

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