Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Unmoralisches Angebot führt zu Anklage wegen Mordversuchs
Weil es in Biberach unvermittelt auf einen 19-Jährigen einstach, muss sich ein junges Paar verantworten
BIBERACH/RAVENSBURG (gem) - Ein junges Paar, beide damals 17 Jahre alt, hat im Dezember 2017 in Biberach unvermittelt mit einem Messer auf einen 19-jährigen Mann an dessen Haustür eingestochen. Motiv für die Tat soll ein „unmoralisches Angebot“gewesen sein, das der 19-Jährige zuvor dem angeklagten Mädchen gemacht habe. Sie und ihr Freund müssen sich seit Montag in einem nicht öffentlichen Jugendstrafverfahren vor dem Ravensburger Landgericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Laut Presseinformation des Landgerichts sollen sich die beiden 17-Jährigen am 6. Dezember 2017 verabredet haben, einen Bekannten der jungen Frau zu töten. Dieser soll der 17Jährigen zuvor ein „unmoralisches Angebot“gemacht haben, so Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts. Daraufhin habe das jugendliche Paar beschlossen, das spätere Opfer dafür zu bestrafen.
Hierzu sollen sie sich mit einem Küchenmesser bewaffnet und zur Wohnung des Bekannten nach Biberach begeben haben. Dort soll der da- mals 17-jährige Angeklagte gegen 21.45 Uhr den arg- und wehrlosen Mann beim Öffnen seiner Zimmertür mehrmals in den Bauch gestochen haben. Hierdurch erlitt der Angegriffene lebensgefährliche Nieren-, Leber- und Darmverletzungen, weshalb er notoperiert werden musste.
Die beiden Angeklagten flüchteten laut Polizei danach vom Tatort. Das Messer fanden die Polizeibeamten kurz darauf in der Nähe der Wohnung. Auch den mutmaßlichen 17jährigen Angreifer nahm die Polizei noch in der Tatnacht fest.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mords erhoben, weil sie das Merkmal der Heimtücke als gegeben sieht. „Das Opfer ist in dieser Situation arg- und wehrlos und kann nicht damit rechnen, dass auf ihn eingestochen wird“, sagt Gerichtssprecher Bernhard.
Weitere Details zur Verhandlung nennt er nicht, weil es sich aufgrund des jugendlichen Alters der beiden Verdächtigen zur Tatzeit um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Bis zu einer möglichen Urteilsverkündung am 18. Juli sind acht weitere Verhandlungstermine angesetzt.