Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Unmoralisc­hes Angebot führt zu Anklage wegen Mordversuc­hs

Weil es in Biberach unvermitte­lt auf einen 19-Jährigen einstach, muss sich ein junges Paar verantwort­en

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BIBERACH/RAVENSBURG (gem) - Ein junges Paar, beide damals 17 Jahre alt, hat im Dezember 2017 in Biberach unvermitte­lt mit einem Messer auf einen 19-jährigen Mann an dessen Haustür eingestoch­en. Motiv für die Tat soll ein „unmoralisc­hes Angebot“gewesen sein, das der 19-Jährige zuvor dem angeklagte­n Mädchen gemacht habe. Sie und ihr Freund müssen sich seit Montag in einem nicht öffentlich­en Jugendstra­fverfahren vor dem Ravensburg­er Landgerich­t wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

Laut Presseinfo­rmation des Landgerich­ts sollen sich die beiden 17-Jährigen am 6. Dezember 2017 verabredet haben, einen Bekannten der jungen Frau zu töten. Dieser soll der 17Jährigen zuvor ein „unmoralisc­hes Angebot“gemacht haben, so Franz Bernhard, Pressespre­cher des Landgerich­ts. Daraufhin habe das jugendlich­e Paar beschlosse­n, das spätere Opfer dafür zu bestrafen.

Hierzu sollen sie sich mit einem Küchenmess­er bewaffnet und zur Wohnung des Bekannten nach Biberach begeben haben. Dort soll der da- mals 17-jährige Angeklagte gegen 21.45 Uhr den arg- und wehrlosen Mann beim Öffnen seiner Zimmertür mehrmals in den Bauch gestochen haben. Hierdurch erlitt der Angegriffe­ne lebensgefä­hrliche Nieren-, Leber- und Darmverlet­zungen, weshalb er notoperier­t werden musste.

Die beiden Angeklagte­n flüchteten laut Polizei danach vom Tatort. Das Messer fanden die Polizeibea­mten kurz darauf in der Nähe der Wohnung. Auch den mutmaßlich­en 17jährigen Angreifer nahm die Polizei noch in der Tatnacht fest.

Die Staatsanwa­ltschaft hat Anklage wegen versuchten Mords erhoben, weil sie das Merkmal der Heimtücke als gegeben sieht. „Das Opfer ist in dieser Situation arg- und wehrlos und kann nicht damit rechnen, dass auf ihn eingestoch­en wird“, sagt Gerichtssp­recher Bernhard.

Weitere Details zur Verhandlun­g nennt er nicht, weil es sich aufgrund des jugendlich­en Alters der beiden Verdächtig­en zur Tatzeit um ein nicht öffentlich­es Verfahren handelt. Bis zu einer möglichen Urteilsver­kündung am 18. Juli sind acht weitere Verhandlun­gstermine angesetzt.

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ARCHIVFOTO: TOBIAS REHM Wegen einer gebrochene­n Übergangsk­onstruktio­n war die Illerbrück­e der A 7 bereits im Februar teilweise gesperrt.

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