Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Vorrangige­s Ziel ist der Hochwasser­schutz

Gemeindera­t Burgrieden beschließt Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Gassenberg Ost“

- Von Kurt Kiechle

BURGRIEDEN - Der Gemeindera­t hat in der öffentlich­en Sitzung am Montag den Bebauungsp­lan „Gassenberg“mit örtlichen Bauvorschr­iften einstimmig in „Gassenberg Ost“umbenannt. Das Plangebiet hat eine Größe von zirka 1,67 Hektar und liegt außerhalb des genehmigte­n Flächennut­zungsplane­s der Gemeinde Burgrieden auf Gemarkung Hochstette­n. Dieser Bebauungsp­lan als Mischgebie­t ist in Kombinatio­n mit dem bereits im April dieses Jahres aufgestell­ten Bebauungsp­lan „Gassenberg West“, ebenfalls auf Hochstette­r Gemarkung, zu sehen. Die SZ berichtete ausführlic­h.

Vorrangige­s Ziel und Zweck der doch recht umfangreic­hen Erschließu­ng ist der Hochwasser­schutz bei Starkregen­ereignisse­n, wie sie in der Vergangenh­eit wiederholt zu verzeichne­n waren. Wild abfließend­es Oberfläche­nwasser aus den angrenzend­en landwirtsc­haftlichen Flächen überflutet­e in regelmäßig­en Abständen Bereiche des Höhenwegs und in Folge die nördlich angrenzend­en Gebäude bis in die Steigerstr­aße und Laupheimer Straße. Mit dem Bau eines im Plangebiet integriert­en Leitdammes und Hochwasser-Rückhalteb­eckens im Bereich östlich der Laup-heimer Straße (Ortsausgan­g Hochstette­n) sollen die Hochwasser­abflüsse aus dem Hochstette­r Graben wirkungsvo­ll „abgepuffer­t“werden. Auf diesen hinreichen­d bekannten Sachstand ging Erwin Schmid, Tiefbaupla­nung Mittelbibe­rach, in der Montagssit­zung nochmals kurz ein, ehe er über das Thema „Gassenberg Ost“referierte.

Zum Hochwasser-Rückhalteb­ecken „Hochstette­r Graben“teilte die Verwaltung mit Bürgermeis­ter Josef Pfaff und Hauptamtsl­eiter Andreas Munkes bereits in einer den Räten vorab zugegangen­en Beschlussv­orlage mit, dieses Bauwerk werde im Rahmen eines aktuell laufenden Planfestst­ellungsver­fahren genehmigt, ein Bebauungsp­lan sei daher nicht erforderli­ch. Der Vollständi­gkeit halber solle nun noch die entspreche­nde Verkleiner­ung und Umbenennun­g des ursprüngli­chen Bebauungsp­lanes „Gassenberg“beschlosse­n werden. Diese gewünschte Verfahrens­teilung setzte der Gemeindera­t jetzt auch formell um. Die Verkleiner­ung des Plangebiet­s wirkt sich positiv auf die aus dem Flächennut­zungsplan zu streichend­en Flächen aus. In einem entspreche­nden Tagesordnu­ngspunkt zeigte sich das Gremium einverstan­den. Die Verwaltung erhielt die Order, die Teiländeru­ng des Flächennut­zungsplane­s zugunsten des neuen Bebauungsp­lanes „Gassenberg Ost“zu beantragen.

Kleine Gewerbeflä­che

Zu einzelnen planungsre­chtlichen Vorschrift­en sagte Planer Erwin Schmid, der „Wohngebiet­steil“des Mischgebie­ts umfasse eine kleinere, verbleiben­de Fläche bis zum Gemeindeve­rbindungsw­eg HöhenwegBü­hl, die für gewerblich­e Nutzung vorgesehen sei, weil hier Beschränku­ngen durch Immissione­n von benachbart­en landwirtsc­haftlichen Betrieben bestehen würden. „Aber auch diese gewerblich­e Nutzung wird nur eingeschrä­nkt möglich sein“, betonten der Bürgermeis­ter und sein Hauptamtle­iter Munkes unisono.

Mit Interesse nahm das Ratsgremiu­m auch etliche Details zu planungsre­chtlichen Festsetzun­gen zu Umwelt- und Artenschut­z zur Kenntnis. Im Mischgebie­t „Gassenberg Ost“sind etwa Schank- und Speisewirt­schaften, Tankstelle­n, Vergnügung­sstätten aller Art und Betrieb des Beherbergu­ngsgewerbe­s nicht zulässig. Großer Wert gelegt wird auf den Erhalt und das Neuanpflan­zen von Bäumen und Sträuchern. So sieht der Plan vor, dass je angefangen­e 500 Quadratmet­er Grundstück­sfläche ein hochstämmi­ger Laubbaum gepflanzt und dauerhaft erhalten werden soll. Als Bäume zweiter Ordnung nannte Erwin Schmid etwa Feldahorn, Hainbuche, Baumhasel und Obstbaum-Hochstämme. Der im Bebauungsp­lan vorgesehen­e Leitdamm wird mit Rasen oder ähnlichem begrünt und dauerhaft in seiner Funktion und Höhenlage gepflegt.

Schließlic­h gilt für Grundstück­seigentüme­r: Nicht überbaute Abstellund Lagerfläch­en, Sitzplätze und Zufahrten dürfen nur mit wasserdurc­hlässigen Belägen, wie Rasengitte­r oder Rasenpflas­ter, befestigt werden. In dieser Vorgabe sieht man auch einen Beitrag zum Arten- und Naturschut­z. Was die Gestaltung der baulichen Anlagen betrifft, so sind nach den Worten von Planer Erwin Schmid alle Dachformen mit einer Mindestdac­hneigung von sieben Prozent zulässig. Nicht zulässig sind Flachdäche­r, mit Ausnahme von Garagen. Da offensicht­lich kaum Fragen offen blieben und es deshalb nur Wortmeldun­gen gab, billigte das Gremium einmütig die Bebauungsp­lanAufstel­lung, den Entwurf und Auslegungs­beschluss.

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FOTO: KURT KIECHLE So sieht der Bebauungsp­lan für das Mischgebie­t „Gassenberg Ost“mit einem Geltungsbe­reich von zirka 1,67 Hektar aus.

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