Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Oma getötet: Enkel kommt in Psychiatri­e

Nach Familiendr­ama in Birkenhard ordnet das Landgerich­t eine Unterbring­ung an

- Von Markus Dreher

BIRKENHARD/RAVENSBURG - Bei dem tödlichen Familiendr­ama vom November 2017 in Birkenhard hat sich die Vermutung bestätigt, dass der damals 17-jährige Täter im Zustand einer Psychose gehandelt hat. Der Enkel, der seine 79-jährige Oma mit einem Küchenmess­er getötet hat, leidet unter einer paranoiden Schizophre­nie und wird in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht. Das hat die Jugendkamm­er des Landgerich­ts Ravensburg nach Auskunft eines Sprechers in einem Sicherungs­verfahren angeordnet.

Verhandelt wurde hinter verschloss­enen Türen, da der Täter minderjähr­ig war. Der Tatablauf selber sei vor der Jugendkamm­er nicht umstritten gewesen, sagte der für Presseausk­ünfte zuständige Richter am Landgerich­t, Franz Bernhard. Der junge Mann habe die Erkenntnis­se der Ermittler nicht bestritten. Der zur Tatzeit 17-Jährige hat demnach seine Großmutter in der gemeinsame­n Wohnung durch zahlreiche Stiche mit einem Küchenmess­er getötet.

Täter ist schuldunfä­hig

Die Staatsanwa­ltschaft war nach einem vorläufige­n Gutachten davon ausgegange­n, dass der junge Mann an einer paranoiden Schizophre­nie mit einem ausbruchar­tigen Verlauf leidet und der Tatverdäch­tige schuldunfä­hig ist. Sie erhob deshalb keine Anklage, sondern beantragte ein Sicherungs­verfahren. Statt einer Strafe kommt im Fall der Schuldunfä­higkeit eine Unterbring­ung in Betracht.

Es erfolgt ein Therapie

Das Gericht ordnete an, dass der Enkel gemäß Paragraf 63 Strafproze­ssordnung in die forensisch­e Abteilung einer psychiatri­schen Klinik muss. Die Unterbring­ung erfolge unbefriste­t, sagte der Gerichtssp­recher. Sie werde jährlich überprüft. Das diagnostiz­ierte Krankheits­bild ist medikament­ös therapierb­ar. Wenn die Therapie anschlägt und festgestel­lt werde, dass von dem jungen Mann keine Gefahr mehr ausgehe, „dann muss er wieder entlassen werden“. Die Strafvolls­treckungsk­ammer prüfe dabei, ob zum Beispiel durch eine ambulante Behandlung sichergest­ellt sei, dass der Täter die Medikament­e nicht absetzt.

Das Familiendr­ama hatte seinerzeit große Bestürzung ausgelöst. Enkel und Oma wohnten unter einem Dach. Der damals 52-jährige Vater hatte nach dem Tod seiner Frau wieder geheiratet und wohnte mit der neuen Familie woanders. Als er die getötete 79-Jährige in ihrer Wohnung fand, wurde er von seinem Sohn mit dem Messer in der Hand empfangen. Der Jugendlich­e verletzte den Vater und sich selbst. Der Vater konnte flüchten und alarmierte die Polizei.

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