Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gutachter: Hundehalsband ist spröde
Oberstaatsanwalt fordert Haftstrafen für Tötung einer Spaziergängerin durch einen Kangal
SIGMARINGEN/FROHNSTETTEN Bei der Fortsetzung des Prozesses um den tödlichen Angriff eines türkischen Herdenschutzhundes der Rasse Kangal auf eine Spaziergängerin hat gestern Oberstaatsanwalt Jens Gruhl für die angeklagte Besitzerin eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und für deren mitangeklagten Partner von zwei Jahren gefordert, jeweils zur Bewährung. Außerdem sollen die beiden dem Ehemann der Getöteten jeweils 2000 Euro Entschädigung in Raten zahlen.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die 44-jährige Frau und der von ihr getrennt lebende 48jährige Ehemann bei der Haltung der Hunde fahrlässig gehandelt hätten. „Im Prinzip war dieser Todesfall zu erwarten“, sagte Gruhl in seinem Plädoyer. Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, der Prozess wird am Dienstag, 10. Juli, ab 9 Uhr mit den Plädoyers der beiden Verteidiger und dem Urteil abgeschlossen.
Vorangegangen waren weitere Zeugenvernehmungen. Ein Nachbar sagte aus, dass ihm der Hund sehr aggressiv erschienen sei. Seitens der Gemeinde waren keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen, ein Mischlingshund und ein Hütehund, ein Kangal, waren ordnungsgemäß auf die Frau angemeldet. Der zweite Kangal, der die Fußgängerin tötete, war auf den Ehemann angemeldet. Beschwerden über die unsachgemäße Haltung von 20 Katzen wurden vom Veterinäramt nicht bestätigt.
Ein Physiker des Landeskriminalamtes hatte das schwere, lederne Hundehalsband, das gerissen war, überprüft und festgestellt, dass das Leder spröde gewesen sei und bei starker Belastung durch den schweren, kräftigen Hund reißen musste. Auch ohne mikroskopische Untersuchung hätte man den Verschleiß des Halsbandes feststellen können. „Ich habe mit bloßen Augen Risse erkennen können“, bestätigte er. Den Zustand erklärte er durch Nässe und starke Beanspruchung im Verschlussbereich.
Durch einen Autohändler, der mit dem Angeklagten hin und wieder zusammenarbeitete, erhielt dieser den zweiten Kangal und gab den Hund an seine Frau weiter. Das Problem war, dass die nun zwei Kangal-Rüden sich im selben Haushalt nicht vertrugen, sodass einer immer im Außenbereich des Hauses bleiben musste. Der Autohändler hatte auf die Unverträglichkeit der beiden Rüden, die es gewohnt gewesen seien, ihr Revier zu verteidigen, hingewiesen. Seine Warnungen wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Vorschriften nicht eingehalten
Der Vertreter des Fachbereichs Veterinärdienst und Verbraucherschutz beim Landratsamt Sigmaringen hatte bei Kontrollen keine Verstöße gegen die Vorschriften feststellen können, wie er vor Gericht aussagte. Eine Hundesachverständige hingegen, die als Tierverhaltenstherapeutin tätig ist, erklärte, dass sie, nachdem sie die Örtlichkeiten in Augenschein genommen hatte, feststellen musste, dass praktisch alle Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung nicht eingehalten worden seien. Hinsichtlich von Betreuung, Bewegungsfreiheit und Unterbringung stellte sie große Mängel fest. „Bestenfalls gab es Wasser und Futter“, sagte sie. Dass der Hund dauerhaft an einer zu kurzen Kette angeschlossen war, habe ihn aggressiv gemacht.
Ein Psychiater attestierte der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit. Sie leide an einer gemischten Persönlichkeitsstörung, die schon aus der Kindheit herrühre. Sie sei daher nicht fähig, beabsichtigte Handlungen auch wirklich umzusetzen und zeige eine gewisse Verantwortungslosigkeit. Deshalb habe auch das Jugendamt ihre drei Kinder aus der Familie genommen. „Sie hat Defizite im planerischen Denken und Handeln“, erklärte er. Die Tiere seien ihr Kinderersatz, sie wolle eine gute Katzenmutti sein, kümmere sich dann aber um nichts. Mit ihrem Ehemann sei sie immer wieder phasenweise zusammen gewesen, aber nicht von Dauer.
Der Nebenkläger, der Ehemann der Getöteten, meinte einen deutlichen Mangel an Empathie, an Mitleid, feststellen zu können. Der Verlust der drei Hunde mache sie betroffen, aber ein toter Mensch lasse sie scheinbar kalt und teilnahmslos. Der Psychiater bestätigte diesen Eindruck als Ausdruck ihrer Persönlichkeitsstörung.