Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Andere Länder, selbes Thema

Wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz mit Zwergschul­en umgehen

-

STUTTGART (kab) - Die Frage nach der Zukunft kleiner Grundschul­en stellt sich nicht nur in Baden-Württember­g. Die Debatte verläuft stets zwischen zwei Polen: Die Befürworte­r argumentie­ren mit dem Standortfa­ktor, den kleine Grundschul­en für ein Dorf bedeuten. Und damit, dass Kinder dort in einer anderen, viel behütetere­n Gemeinscha­ft aufwachsen. Die Gegner führen mangelnde Qualität wegen des sehr kleinen Lehrerkoll­egiums ins Feld. Und sie argumentie­ren, dass schnell Unterricht ausfällt, wenn einer von einer Handvoll Lehrern krank wird.

Bayern

hat sich 2013 zur Grundschul­garantie bekannt: Jede rechtlich selbststän­dige Grundschul­e in Bayern bleibe bestehen, wo Eltern und Gemeinden dies wünschen, hatte der damalige Ministerpr­äsident Horst Seehofer (CSU) erklärt. Das sei nicht nur gut für die Kinder, sondern auch für die Zukunft des ländlichen Raums. Laut bayerische­m Kultusmini­sterium würden dafür in der Regel Schüler der ersten und zweiten sowie Schüler der dritten und vierten Klasse gemeinsam unterricht­et. Damit die Schüler differenzi­ert unterricht­et werden können, bekommen die Schulen in der Regel mehr Lehrerstun­den zugewiesen.

Rheinland-Pfalz

In wird es indes nach den Sommerferi­en mindestens drei kleine Grundschul­en weniger geben. Im vergangene­n Jahr hatte die Mainzer Landesregi­erung die Zukunft von zunächst 41 Zwergschul­en infrage gestellt, die eine gesetzlich­e Mindestsch­ülerzahl von einer Klasse pro Jahrgang deutlich verfehlten. Die Proteste waren massiv, die Standorte wurden erneut überprüft. Vier Schulen blieben übrig, für die ein sogenannte­s Aufhebungs­verfahren eingeleite­t wurde. Die Entscheidu­ng über eine Schule steht noch aus. Die 37 anderen Schulen bleiben bestehen, weil etwa in Nachbarsch­ulen nicht genug Platz ist oder perspektiv­isch die Schülerzah­l wieder steigen soll.

Hessen

In gibt es eine Untergrenz­e. Wenn eine Schule weniger als 13 Schüler hat, bekommt sie in der Regel keine Lehrerstel­le zugewiesen. Selten und nur mit Ausnahmege­nehmigung können das auch Grundschul­en sein, in denen alle vier Jahrgangss­tufen gemeinsam unterricht­et werden. Auch gibt es Ausnahmen, wenn die Schülerzah­l in einer Kommune perspektiv­isch wieder steigt. Hessen setzt auch auf Grundschul­en mit Außenstell­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany