Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Andere Länder, selbes Thema
Wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz mit Zwergschulen umgehen
STUTTGART (kab) - Die Frage nach der Zukunft kleiner Grundschulen stellt sich nicht nur in Baden-Württemberg. Die Debatte verläuft stets zwischen zwei Polen: Die Befürworter argumentieren mit dem Standortfaktor, den kleine Grundschulen für ein Dorf bedeuten. Und damit, dass Kinder dort in einer anderen, viel behüteteren Gemeinschaft aufwachsen. Die Gegner führen mangelnde Qualität wegen des sehr kleinen Lehrerkollegiums ins Feld. Und sie argumentieren, dass schnell Unterricht ausfällt, wenn einer von einer Handvoll Lehrern krank wird.
Bayern
hat sich 2013 zur Grundschulgarantie bekannt: Jede rechtlich selbstständige Grundschule in Bayern bleibe bestehen, wo Eltern und Gemeinden dies wünschen, hatte der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) erklärt. Das sei nicht nur gut für die Kinder, sondern auch für die Zukunft des ländlichen Raums. Laut bayerischem Kultusministerium würden dafür in der Regel Schüler der ersten und zweiten sowie Schüler der dritten und vierten Klasse gemeinsam unterrichtet. Damit die Schüler differenziert unterrichtet werden können, bekommen die Schulen in der Regel mehr Lehrerstunden zugewiesen.
Rheinland-Pfalz
In wird es indes nach den Sommerferien mindestens drei kleine Grundschulen weniger geben. Im vergangenen Jahr hatte die Mainzer Landesregierung die Zukunft von zunächst 41 Zwergschulen infrage gestellt, die eine gesetzliche Mindestschülerzahl von einer Klasse pro Jahrgang deutlich verfehlten. Die Proteste waren massiv, die Standorte wurden erneut überprüft. Vier Schulen blieben übrig, für die ein sogenanntes Aufhebungsverfahren eingeleitet wurde. Die Entscheidung über eine Schule steht noch aus. Die 37 anderen Schulen bleiben bestehen, weil etwa in Nachbarschulen nicht genug Platz ist oder perspektivisch die Schülerzahl wieder steigen soll.
Hessen
In gibt es eine Untergrenze. Wenn eine Schule weniger als 13 Schüler hat, bekommt sie in der Regel keine Lehrerstelle zugewiesen. Selten und nur mit Ausnahmegenehmigung können das auch Grundschulen sein, in denen alle vier Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet werden. Auch gibt es Ausnahmen, wenn die Schülerzahl in einer Kommune perspektivisch wieder steigt. Hessen setzt auch auf Grundschulen mit Außenstellen.