Schwäbische Zeitung (Laupheim)
EU sorgt sich um Polens Unabhängigkeit
Fällt im Streit um die polnische Justizreform die womöglich letzte unabhängige Bastion? Nach Kaderwechseln durch die nationalkonservative Regierung gelten viele Justizbehörden in dem Land als befangen. Nun, so warnen Kritiker, knöpft sich die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) auch den Obersten Gerichtshof vor. Dort könnten von diesem Dienstag an zahlreiche Juristen mit einer Art Zwangspensionierung ausgetauscht werden.
Einen Tag vorher schaltete sich deshalb am Montag die EU-Kommission ein und eröffnete gegen Polen ein weiteres Verfahren wegen Verstößen gegen EU-Recht. Abermals äußerte die Brüsseler Behörde Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz in dem EULand. Und abermals hofft sie auf ein Einlenken der rechtskonservativen Regierung in Warschau. Denn ein im April in Kraft getretenes PiS-Gesetz sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen – samt eines ärztlichen Attestes, das die Gesundheit bescheinigt. Experten des Antikorruptionsgremiums des Europarats, Greco, kritisieren: Dank der neuen Regeln könne das Staatsoberhaupt die Richter de facto aussuchen.
Die EU-Kommission geht in der Begründung zu ihrem neuen Vertragsverletzungsverfahren noch weiter: „Die Kommission ist der Meinung, dass diese Maßnahmen das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz untergraben“, erklärte die Brüsseler Behörde. Polen verstoße damit gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta. Die Regierung habe nun einen Monat Zeit zur Stellungnahme. Doch hoffe man, dass Polen es sich noch einmal überlege und die Neuregelung nicht in Kraft setze. Warschau will es hingegen drauf ankommen lassen: Notfalls werde der Konflikt eben vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt. Ein Verfahren würde sich über Monate hinziehen.
Dauerfehde zwischen EU und Polen
Es ist die jüngste Episode einer seit zwei Jahren währenden Dauerfehde. Im Dezember hatte die EU-Kommission wegen diverser Justizreformen erstmals überhaupt ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen eingeleitet. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans kritisiert auch die möglichen Pensionierungen der Richter scharf als „einen nicht wiedergutzumachenden Bruch der Rechtsstaatlichkeit“.
Die Regierung weist diese Kritik zurück. „Das Datum 3. Juli wird dämonisiert“, meinte Außenminister Jacek Czaputowicz. Polen habe das Gesetz nachgebessert und sei Forderungen Brüssels entgegenkommen. Über die Amtsverlängerungen der Richter entscheide nicht Duda allein, er müsse den für die Richterwahl zuständigen Landesjustizrat zurate ziehen, verteidigte Czaputowicz die Reform.
Seit einer PiS-Reform werden jedoch auch die Mitglieder des Landesjustizrates mit verstärktem Parlamentseinfluss gewählt. Die Behörde gilt als befangen, ebenso wie das Warschauer Verfassungsgericht und allgemeine polnische Gerichte, an denen Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro dank neuer Vollmachten zahlreiche Gerichtspräsidenten auswechselte. Am Obersten Gerichtshof würde die Reform 27 der 74 Juristen betreffen. (dpa)