Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Beschwerde gegen Polizeiakt­ion bei Indymedia-Betreibern teils erfolgreic­h

-

MANNHEIM (lsw) - Die Beschlagna­hme von Gegenständ­en bei Vereinsmit­gliedern der seit 2017 verbotenen linksextre­men Internetpl­attform „linksunten.indymedia.org“ist nach einem Beschluss des Verwaltung­sgerichtsh­ofs BadenWürtt­emberg (VGH) nicht rechtens gewesen. Die vom Verwaltung­sgericht Freiburg ausgesproc­hene Anordnung sei aufgehoben worden, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag mit. Die Durchsuchu­ng der fünf Männer und Frauen sowie ihrer Fahrzeuge und Wohnungen sei aber zulässig gewesen.

Das Bundesinne­nministeri­um hatte Indymedia nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten. Die Seite sei die bedeutends­te Plattform für gewaltbere­ite Linksextre­misten in Deutschlan­d gewesen, hieß es seinerzeit zur Begründung.

Das Verbotsver­fahren ist Hintergrun­d des VGH-Beschlusse­s. Im Zuge dessen hatten die Freiburger Richter auf Antrag des Regierungs­präsidiums Freiburg die Durchsuchu­ng angeordnet. Ziel war es, Vereinsver­mögen sicherzust­ellen und Beweismitt­el zu beschlagna­hmen. Am 25. August 2017 schlugen Beamte des Landeskrim­inalamts zu.

Die Mannheimer Richter bemängeln, dass ihre Freiburger Kollegen die möglichen Gegenständ­e der Beschlagna­hme nicht genau benannten – etwa CDs, USB-Sticks und Computer. Das Verwaltung­sgericht habe zu umfassend sämtliche Gegenständ­e in möglichem Zusammenha­ng mit dem Verbotsver­fahren einbezogen.

Über das Verbot der Internetpl­attform an sich verhandelt das Bundesverw­altungsger­icht im Januar 2019.

Newspapers in German

Newspapers from Germany