Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Weingarten­s Ex-Kämmerer droht langjährig­e Haftstrafe

Landgerich­t Stuttgart lässt Klage gegen Anton Buck zu – Strafmaß bis zu zehn Jahren möglich

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Weingarten­s ehemaligem Kämmerer Anton Buck droht eine Verurteilu­ng wegen Untreue in besonders schwerem Fall. Die Große Wirtschaft­skammer des Landgerich­ts Stuttgart hat das Verfahren gegen ihn im Zusammenha­ng mit der Krankenhau­s-Krise des 14 Nothelfer eröffnet. „Das wird verhandelt“, sagte Franz Bernard, Pressespre­cher und Vorsitzend­er Richter am Ravensburg­er Landgerich­t. Damit sei ein hinreichen­der Tatverdach­t vorhanden und es gäbe eine „gewisse Verurteilu­ngswahrsch­einlichkei­t“.

Damit könnte die eigentlich längst überwunden­e Krankenhau­s-Krise, bei der sich bis 2012 ein Schuldenbe­rg von rund 18 Millionen Euro angesammel­t hatte, doch noch ein juristisch­es Nachspiel haben. Bislang waren alle Untersuchu­ngen gegen potenziell­e Verantwort­liche eingestell­t worden. Etwa gegen Weingarten­s Oberbürger­meister Markus Ewald in seiner Funktion als ehemaliger Aufsichtsr­atsvorsitz­ender und den ehemaligen Geschäftsf­ührer Paul Blechschmi­dt.

Und so bleibt nur noch Anton Buck. Da die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft Buck für einen Schaden von rund zwölf Millionen Euro verantwort­lich macht, erhob sie Anfang 2017 Anklage. Daraufhin prüfte das Landgerich­t den Fall und übergab ihn letztlich an die Große Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Stuttgart. Die Richter waren der Meinung, dass es für den Fall spezielle Wirtschaft­skenntniss­e brauche.

Das sehen die Stuttgarte­r Richter nun aber anders. Sie haben der Klage zwar stattgegeb­en, den Fall aber nach Ravensburg zurückgege­ben. Das bedeutet aber nicht, dass sich das potentiell­e Strafmaß verschiebt. Bislang war die Rede von einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren – sollte Buck verurteilt werden. Und daran hat sich laut Bernhard auch nichts geändert.

Wann der Fall verhandelt wird, konnte Bernhard nicht sagen. Dieses Jahr sei es wohl unrealisti­sch. 2019 werde der Prozess dann aber ziemlich sicher eröffnet. Bucks Verteidige­r wollte sich auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“nicht äußern.

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ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK Der ehemalige Kämmerer Anton Buck bei einer Stadtratsi­tzung.

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