Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Frauen begrapscht und vergewaltigt: Sextäter bleibt in Haft
Mindestens sechs Frauen an einem Tag belästigt – Staatsanwalt forderte höheres Strafmaß
WEISSENHORN/MEMMINGEN - Ein 21-jähriger Iraker hat im vergangenen Sommer in Weißenhorn sein Unwesen getrieben: Der junge Mann hat mindestens sechs Frauen an nur drei Tagen sexuell belästigt. Meist ging der Sextäter nach ähnlichem Schema vor: Während er mit seinem Fahrrad an den Frauen vorbeifuhr, begrapschte er sie – entweder an der Brust oder am Gesäß. Eine der Frauen hatte einen dicken roten Fleck, weil ihr der 21-Jährige so fest auf den Hintern schlug. Am dritten Tag reichte ihm das offenbar nicht mehr: Er vergewaltigte eine Frau bei Grafertshofen.
Wegen dieser Vorwürfe wurde der mittlerweile 21-Jährige, bereits vom Amtsgericht in Memmingen verurteilt. Sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft legten jedoch Berufung ein. Diese wurde nun vor dem Landgericht verhandelt – und verworfen. Es bleibt also bei einer Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Ein Jahr seiner Strafe hat der Mann schon in U-Haft abgesessen, für den Rest muss er in die Jugendstrafanstalt. Der 21-Jährige ist laut Gutachtern noch sehr unreif und wird deswegen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Mit ihrer Berufung wollten der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger den Tatbestand einer Vergewaltigung abwenden, die Staatsanwaltschaft forderte ein höheres Strafmaß.
Vergewaltigt oder nicht?
Die große Jugendstrafkammer unter Vorsitzendem Richter Jürgen Hasler verhandelte einen ganzen Tag lang, dabei drehte es sich meist um die Frage, ob die Frau vergewaltigt wurde oder nicht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Fall so zugetragen: Der 21-Jährige ist an einem Tag im Juni gegen 18 Uhr mit dem Rad an der Frau vorbeigefahren. Diese war auf ländlichen Wegen bei Grafertshofen unterwegs. Einige Meter nachdem er sie überholt hatte, stieg er ab und tat so, als ob er an dem Rad etwas repariert. Als die Frau zu ihm aufschloss, sprach er sie an. Eigenen Angaben der Zeugin zufolge, verstand sie erst nicht, was er wollte. Als er ihr dann 100 Euro für Sex anbot, sagte sie vehement, er solle sie in Ruhe lassen.
Dann habe er etwas von „schöner Frau gefaselt“– und sie eben nicht in Ruhe gelassen. Laut Auffassung der Staatsanwaltschaft packte er die Frau ohne Vorwarnung, schubste sie auf den Boden und setzte sich auf sie. Dann riss er erst ihren Träger von der Schulter und fasste ihr so grob an die Brust, dass sich später ein großer blauer Fleck bildete. Während er das Kleid hochschob, hielt er ihr den Mund zu – die Frau schrie jedoch trotzdem weiter. Er schob ihre Unterhose runter und steckte einen Finger in ihren After. Dann hörte er plötzlich auf und flüchtete.
Der Angeklagte beschrieb den letzten Teil seiner Tat mehrfach als „Zufall“. Er habe der Frau nur an den Po fassen wollen, dabei sei der Finger „reingerutscht“, weil sich die Frau so stark gewunden habe. Der Verteidiger verglich dies mit einem Finger in der Nase, „das erniedrigt mich auch“. Doch für eine besondere Erniedrigung, wie sie bei einer Vergewaltigung der Fall sein müsse, reiche das nicht. Und er plädierte für Milde, da sein Mandant die Frau danach schließlich in Ruhe gelassen habe „und sie nur leicht verletzt hat“.
Zudem will der 21-Jährige eigenen Aussagen nach an allen Tagen betrunken gewesen sein und bis zu neun Joints geraucht haben, was sich strafmildernd auswirke. Wenn er verurteilt werde, sei er gesellschaftlich stigmatisiert, so der Verteidiger.
Der medizinische Sachverständige Horst Bock widersprach der Aussage, dass der Mann aus Versehen mit dem Finger in den After gelangt sei. Das verhindere der Schließmuskel. Er bescheinigte dem Angeklagten zudem volle psychische Leistungsfähigkeit – trotz eines möglichen Alkohol- und Drogenkonsums. Bianca Ullrich von der Jugendgerichtshilfe sah bei dem jungen Mann einen erheblichen Unterstützungsbedarf bei der Bildung seiner Persönlichkeit. Er habe eine „schädliche Neigung“, weswegen weitere Straftaten wahrscheinlich seien.
Das Gericht war der Auffassung, dass der 21-Jährige die Frau vergewaltigt hat. Wenn er nicht dazu verurteilt werden wolle, „dann hätte er die Tat nicht machen dürfen“, so Hasler. Der Mann wolle alles beschönigen und müsse nun in der Jugendhaftanstalt erzieherisch betreut werden. In Richtung Verteidiger sagte Hasler, dass eine Vergewaltigung immer besonders erniedrigend sei. „Nur weil es nicht noch schlimmer kam, heißt es ja nicht, dass der Tatbestand nicht gegeben ist.“