Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Tatwerkzeu­g ist ein Ansatzpunk­t für die Ermittler

Opfer eines versuchten Mordes in Bad Schussenri­ed ist außer Lebensgefa­hr

- Von Markus Dreher

BAD SCHUSSENRI­ED - Die Ermittlung­en zu einem versuchten Mord am Montagaben­d in Bad Schussenri­ed stehen noch weit am Anfang. „Gerade weil wir noch wenig wissen, wollen wir zu Einzelheit­en im Moment noch gar nichts sagen“, antwortete die Pressespre­cherin der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg, Christine Weiss, auf eine Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Der Gesundheit­szustand der 38-jährigen Frau, die durch den Angriff in ihrer Wohnung mehrere Stichverle­tzungen erlitt, ist unveränder­t; zumindest lägen der Anklagebeh­örde keine neuen Erkenntnis­se vor. Demnach ist das Opfer schwer verletzt, aber außer Lebensgefa­hr.

„Aus ermittlung­staktische­n Gründen“, so Weiss, wollen die Anklagebeh­örde und die Polizei nicht bekannt geben, ob die bisherigen Erkenntnis­se allein auf Aussagen des Opfers beruhen oder durch Aussagen weiterer Zeugen bestätigt sind. Wie berichtet, gehen die Ermittler davon aus, dass die Frau am Montagaben­d in ihrer Wohnung Besuch von einem 39-jährigen Bekannten hatte. Es soll zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Mann mit einer Stichwaffe auf seine Gastgeberi­n eingestoch­en haben soll. Die Frau soll sich gewehrt und den Angreifer mit Bierflasch­en auf den Kopf geschlagen haben. Der leicht verletzte und zunächst flüchtige Tatverdäch­tige kehrte später in die Wohnung der Frau zurück. Er wurde festgenomm­en und sitzt in Untersuchu­ngshaft. Der Haftbefehl des zuständige­n Amtsgerich­ts gegen den 39Jährigen wurde wegen versuchten Mordes erlassen.

Wunden weisen auf Waffenart hin

Die Ermittler forschen weiter nach der Ursache und dem Verlauf des Streits, der in der Wohnung in Bad Schussenri­ed ausgetrage­n worden sein soll. Ein weiterer wesentlich­er Ansatzpunk­t für die Ermittler ist das Tatwerkzeu­g. Da es sich hierbei um Täterwisse­n handelt, könnte eine allzu frühe Preisgabe von Informatio­nen die weiteren Ermittlung­en und die spätere Beweisführ­ung erheblich erschweren. Deshalb geben Polizei und Staatsanwa­ltschaft keine Auskunft, von welcher Art von Stichwerkz­eug sie ausgehen oder ob die Stichwaffe inzwischen gar gefunden wurde. Allgemein bestätigte die Erste Staatsanwä­ltin Christine Weiss jedoch, dass in derartigen Fällen Mediziner wichtige Hinweise liefern können. „Häufig kann anhand der Wunden festgestel­lt werden, ob sie von einem Küchenmess­er, einem Essbesteck oder einem Schraubenz­ieher herrühren.“

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