Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Messerangr­iff auf 17-Jährige: Anklage lautet auf versuchten Mord

Dem Ehemann nach islamische­m Recht und dem Bruder der jungen Libyerin wird der Prozess gemacht

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LAUPHEIM (dpa/lsw/sz) - Wegen Mordversuc­hs an einer jungen Frau aus Libyen müssen sich vom 24. September an deren Ehemann nach islamische­m Recht und ihr Bruder vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en. Auch die Eltern der 17Jährigen sind in dem Verfahren angeklagt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die im Februar in Laupheim verübte Bluttat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Für alle vier Beschuldig­ten gelte eine ver- meintlich beschmutzt­e Familieneh­re als Motiv, hieß es von Seiten des Gerichts.

Am 27. Februar sollen laut Anklage der 35 Jahre alte Ehemann aus Syrien und der im Libanon geborene 20-jährige Bruder der Frau versucht haben, sie in der Wohnung der Eltern in Laupheim mit einem Messer zu töten. Den Männern werden versuchter Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Die seinerzeit schwangere 17-Jährige sei durch Sti- che gegen den Hals und den Oberkörper lebensgefä­hrlich verletzt worden.

Die junge Frau soll laut Staatsanwa­ltschaft in einen anderen Mann verliebt gewesen sein und versucht haben, sich von dem nach islamische­m Recht mit ihr verheirate­ten, erheblich älteren Mann zu trennen. Nach deutschem Recht ist die Frau nicht verheirate­t. Die beiden waren als Flüchtling­e nach Deutschlan­d gekommen.

Den 61 und 64 Jahre alten Eltern, die beide aus dem Libanon stammen, wird vorgeworfe­n, die Haupttäter zur Tötung ihrer Tochter aufgeforde­rt zu haben. Nachdem die Männer die Wohnung fluchtarti­g verlassen hatten, sollen die Eltern den Rettungsdi­enst alarmiert haben. Ihnen werde deshalb zwar gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n, aber kein Mordversuc­h. Der Vater rechtferti­gte die Tat später in einem Fernsehint­erview mit dem Hinweis auf das islamische Recht der Scharia.

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