Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Messerangriff auf 17-Jährige: Anklage lautet auf versuchten Mord
Dem Ehemann nach islamischem Recht und dem Bruder der jungen Libyerin wird der Prozess gemacht
LAUPHEIM (dpa/lsw/sz) - Wegen Mordversuchs an einer jungen Frau aus Libyen müssen sich vom 24. September an deren Ehemann nach islamischem Recht und ihr Bruder vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Auch die Eltern der 17Jährigen sind in dem Verfahren angeklagt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die im Februar in Laupheim verübte Bluttat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Für alle vier Beschuldigten gelte eine ver- meintlich beschmutzte Familienehre als Motiv, hieß es von Seiten des Gerichts.
Am 27. Februar sollen laut Anklage der 35 Jahre alte Ehemann aus Syrien und der im Libanon geborene 20-jährige Bruder der Frau versucht haben, sie in der Wohnung der Eltern in Laupheim mit einem Messer zu töten. Den Männern werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die seinerzeit schwangere 17-Jährige sei durch Sti- che gegen den Hals und den Oberkörper lebensgefährlich verletzt worden.
Die junge Frau soll laut Staatsanwaltschaft in einen anderen Mann verliebt gewesen sein und versucht haben, sich von dem nach islamischem Recht mit ihr verheirateten, erheblich älteren Mann zu trennen. Nach deutschem Recht ist die Frau nicht verheiratet. Die beiden waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.
Den 61 und 64 Jahre alten Eltern, die beide aus dem Libanon stammen, wird vorgeworfen, die Haupttäter zur Tötung ihrer Tochter aufgefordert zu haben. Nachdem die Männer die Wohnung fluchtartig verlassen hatten, sollen die Eltern den Rettungsdienst alarmiert haben. Ihnen werde deshalb zwar gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, aber kein Mordversuch. Der Vater rechtfertigte die Tat später in einem Fernsehinterview mit dem Hinweis auf das islamische Recht der Scharia.