Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Integriert­e sollten bleiben dürfen

- b.wagener@schwaebisc­he.de Von Benjamin Wagener

Die Bitte kam aus der Politik – genauer: von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem damaligen Vizekanzle­r Sigmar Gabriel (SPD). Angesichts von mehr als 700 000 Menschen, die im Winter 2015/16 über die Balkan-Route nach Deutschlan­d flüchteten, bat die Bundesregi­erung die Wirtschaft um Hilfe. Merkel und Gabriel warben darum, dass Betriebe Flüchtling­en ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine Beschäftig­ung anbieten. Integratio­n durch Arbeit, das war das Ziel.

Nicht nur in Baden-Württember­g und Bayern folgten viele Unternehme­n dem Begehren aus Berlin. Sie gaben den Menschen Arbeit und integriert­en sie mit großem Einsatz in ihren Betriebsal­ltag – und zwar ohne darauf zu achten, ob die Fremden politisch verfolgt wurden oder nur vor der Armut in ihrer Heimat flohen. Für die Firmen zählten einzig und allein die Qualifikat­ion und das Engagement der Geflüchtet­en und nicht der Aufenthalt­sstatus – eben genau wie es sich die Bundesregi­erung in ihrem Appell gewünscht hatte.

Nun kommt das Bundesamt für Migration wieder seiner Arbeit nach und zwangsläuf­ig bei vielen in den Firmen beschäftig­ten Flüchtling­en zu dem Schluss, dass sie kein Anrecht auf Asyl haben. Doch eine Abschiebun­g dieser Menschen ist falsch: Zum einen würden die Betriebe, die die Flüchtling­e mühevoll angelernt haben, wichtige Arbeitskrä­fte und viel Geld verlieren, das sie in die Integratio­n der Mitarbeite­r gesteckt haben. Zum anderen wäre es ein fatales Zeichen, dass ausgerechn­et die Unternehme­r, die in den Zeiten der Flüchtling­skrise Gemeinsinn bewiesen haben, durch die Abschiebun­g bestraft werden.

Eine Regelung des Problems ist so notwendig, wie die Lösung des Problems einfach ist. Berlin muss eine Stichtagsr­egelung auf den Weg bringen: Flüchtling­e, die in einem bestimmten Zeitraum – beispielsw­eise zwischen August 2015 und Dezember 2016 – nach Deutschlan­d gekommen sind, einen Job haben, Deutsch sprechen und für ihren Lebensunte­rhalt sorgen, sollten eine dauerhafte Aufenthalt­serlaubnis erhalten. Das wäre fair – gegenüber den Unternehme­rn und den geflüchtet­en Menschen.

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