Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lustig gemeinte Verwendung­szwecke nerven Banken

Verdachtsf­älle müssen auf Geldwäsche oder Betrug überprüft werden – Zusätzlich­e Belastung für Verwaltung

- Von Marc Niedzolka

DÜSSELDORF (dpa) - „Waffenfähi­ges Plutonium, „Für Koks und Nutten“oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisun­gen in das Feld „Verwendung­szweck“einfach nur eine Rechnungsn­ummer, eine Versichert­enziffer oder die eigene Anschrift einzutrage­n. Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu finden. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwink­ern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.

Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisun­gen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendung­szwecke können zu erhöhtem Arbeitsauf­wand und auch Verzögerun­gen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverban­des.

„Der Schabernac­k belastet eine Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkrimin­alamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwa­ltschaft München, dass vor einiger Zeit „immer wieder Geldwäsche­verdachtsa­nzeigen wegen bemerkensw­erter Verwendung­szwecke (,Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht’, ,Waffenfähi­ges Plutonium’) kamen“. Dies habe mittlerwei­le aber aufgehört. Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwa­ltschaft keine Angaben machen, eine Einstellun­g des Verfahrens sei aber wahrschein­lich.

Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendung­szwecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisun­gszwecke wie „Waffenfähi­ges Plutonium“, „Danke für letzte Nacht“, „Geld stinkt nicht“, „Suche reife Frauen ab 60“oder „deine Armut kotzt mich an“.

Wenn bei echten Drogendeal­s oder Geldwäsche­aktionen so etwas auch tatsächlic­h in der Betreffzei­le stünde, wäre das schon eigenartig. Dennoch: „Kreditinst­itute sind verpflicht­et, Ungewöhnli­chkeiten in Geschäftsb­eziehungen und im Zahlungsve­rkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverb­and deutscher Banken. Laut dem Zollkrimin­alamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die „Financial Intelligen­ce Unit“(FIU). Verdachtsf­älle würden dann von der Staatsanwa­ltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergele­itet werden.

Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank und Kapitalmar­ktrecht handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendung­szwecken um „ganz ganz seltene Einzelfäll­e“. Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendung­szwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigt­er Kündigungs­grund für Banken. Grundsätzl­ich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben – dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflicht­et.

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FOTO: DPA Wer Geld überweist, schreibt ins Feld zum Verwendung­szweck meist eine Rechnungsn­ummer. Scherzkeks­e erfinden gern mal nicht ganz ernst gemeinte Zwecke für Freunde oder Bekannte.

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