Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Obstbauförderprogramm des Landkreises startet wieder
Hobbygärtner können Saftprämie und Hochstammpflanzprämie beantragen
BIBERACH (sz) - Hobbygärtner und Streuobstwiesenbesitzer im Landkreis Biberach haben wieder die Möglichkeit, sich beim Obstbau über eine sogenannte Saftprämie und eine Hochstammpflanzprämie fördern zu lassen. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit.
Streuobstwiesen sind wichtige Lebensräume für viele Tierarten. Darüber hinaus prägen sie die oberschwäbische Kulturlandschaft des Landkreises Biberach. Zwei Säulen der Förderung stehen für den Streuobstwiesenbesitzer ab jetzt zur Verfügung. Bei der Saftprämie wird jeder Doppelzentner an abgeliefertem Mostobst mit vier Euro gefördert und ist auf 48 Euro je Antragssteller begrenzt. Dabei sammelt der Antragssteller die von den Mostereien ausgestellten Wägescheine und schickt diese zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular an das Landwirtschaftsamt Biberach.
Mit der Hochstammpflanzprämie sind Streuobstbäume (Hochstamm, zwei Mal verschult, Stammumfang sieben Zentimeter) entsprechend der im Antrag vorgeschlagenen Sortenliste gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach bezogen werden, die dort auf dem heimischen Boden und Klima vermehrt worden sind. Zahlungsbelege für den Pflanzenkauf sind in Kopie dem Antrag beizufügen. Die Förderung beträgt zehn Euro je entsprechendem Baum und ist auf 100 Euro je Antragssteller begrenzt.