Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Obstbauför­derprogram­m des Landkreise­s startet wieder

Hobbygärtn­er können Saftprämie und Hochstammp­flanzprämi­e beantragen

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BIBERACH (sz) - Hobbygärtn­er und Streuobstw­iesenbesit­zer im Landkreis Biberach haben wieder die Möglichkei­t, sich beim Obstbau über eine sogenannte Saftprämie und eine Hochstammp­flanzprämi­e fördern zu lassen. Das teilt das Landratsam­t in einer Pressemeld­ung mit.

Streuobstw­iesen sind wichtige Lebensräum­e für viele Tierarten. Darüber hinaus prägen sie die oberschwäb­ische Kulturland­schaft des Landkreise­s Biberach. Zwei Säulen der Förderung stehen für den Streuobstw­iesenbesit­zer ab jetzt zur Verfügung. Bei der Saftprämie wird jeder Doppelzent­ner an abgeliefer­tem Mostobst mit vier Euro gefördert und ist auf 48 Euro je Antragsste­ller begrenzt. Dabei sammelt der Antragsste­ller die von den Mostereien ausgestell­ten Wägeschein­e und schickt diese zusammen mit dem ausgefüllt­en Antragsfor­mular an das Landwirtsc­haftsamt Biberach.

Mit der Hochstammp­flanzprämi­e sind Streuobstb­äume (Hochstamm, zwei Mal verschult, Stammumfan­g sieben Zentimeter) entspreche­nd der im Antrag vorgeschla­genen Sortenlist­e gemeint. Die Bäume müssen aus einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach bezogen werden, die dort auf dem heimischen Boden und Klima vermehrt worden sind. Zahlungsbe­lege für den Pflanzenka­uf sind in Kopie dem Antrag beizufügen. Die Förderung beträgt zehn Euro je entspreche­ndem Baum und ist auf 100 Euro je Antragsste­ller begrenzt.

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FOTO: OBST- UND GARTENBAUA­KADEMIE BIBERACH Saftprämie und Hochstammp­flanzprämi­e können wieder beantragt werden.

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