Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Prügelattacke: Verdächtiger ist polizeibekannt
Italiener lässt sich bei der Tat filmen und gibt sich dabei als Afghane aus – Was treibt den Täter an?
RAVENSBURG - Nach einer Prügelattacke in der Ravensburger Gartenstraße ermittelt die Polizei gegen einen Tatverdächtigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Bevor der 16jährige Italiener nahe des McDonald’s zuschlug, behauptete er, aus Afghanistan zu stammen. Ein Handyvideo der Attacke zeigt ihn eindeutig als Täter. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Leitung der Ermittlungen übernommen.
Der Jugendliche, der im Landkreis Ravensburg gemeldet ist, hatte bereits am Rutenfestdienstag gegen ein Uhr nachts einem 17-Jährigen mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen. Hinzugerufene Polizeibeamte nahmen den 16-Jährigen noch in derselben Nacht vorläufig fest, wie das Polizeipräsidium Konstanz und die Staatsanwaltschaft Ravensburg nun mitteilten.
Kurz darauf kam der Täter wieder auf freien Fuß. „Für einen Haftbefehl müssen bestimmte Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr vorliegen“, erklärt Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster. Da der Tatverdächtige aber einen festen Wohnsitz hat, bestehe diese Gefahr nicht. Sobald die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, legt sie ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vor, so Angster. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ausreichend Anhaltspunkte für eine An- klage wegen gefährlicher Körperverletzung vorliegen. Für Angster besteht daran aber kaum ein Zweifel. „Wir haben einen Tatverdächtigen, dessen Tat durch ein Video belegt ist. Das sind klare Fakten“, sagt er. Bis es dazu komme, könnten aber noch Wochen oder Monate vergehen. Allerdings: „Es besteht ein Interesse daran, dass ein solches Jugendstrafverfahren möglichst zeitnah abgeschlossen wird, damit Sanktionen auf dem Fuße folgen können.“
Keine Ermittlungen gegen Filmer
Wie das Handyvideo zeigt, holt der Täter völlig unvermittelt mit seiner Glasflasche aus – im nächsten Moment knirscht und kracht es, das Opfer stürzt rücklings auf den Boden und hält sich wimmernd das Gesicht. Der Täter beugt sich über ihn und erniedrigt ihn zusätzlich, indem er seine Laute imitiert. Laut Polizeibericht erlitt der 17-Jährige eine Platzwunde und musste von Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Ob der 16jährige Täter vorbestraft ist, darf Angster nicht sagen. Er bestätigt aber: „Er ist der Polizei bekannt.“
Für Irritationen sorgte, dass der junge Italiener kurz vor der Tat vor laufender Handykamera behauptete, aus Afghanistan zu stammen. Laut Angster ist allein der Umstand, sich mit falscher Nationalität zu schmücken, noch keine Straftat. „Vielleicht wollte er seine wahre Identität verschleiern und bewusst falsche Fährten setzen“, so der Oberstaatsanwalt.
Die Polizei sicherte das Beweisvideo noch am Tatort. Trotzdem tauchte der Film einige Tage später in den sozialen Medien auf und wurde seitdem tausendfach geteilt. „Wenn so ein Video abgedreht ist, vergehen mehrere Minuten, bis die Polizei kommt“, rechnet Angster. „In dieser Zeit können Sie das locker hundertfach verschicken.“
Theoretisch könnte einem solchen Handyfilmer ein Ermittlungsverfahren drohen, erläutert Oberstaatsanwalt Angster. „Es ist verboten, gegen den Willen des Abgebildeten Bilder zu verbreiten, insbesondere, wenn sie in den höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen und – im Fall des Geschlagenen – ihn auch noch erniedrigen.“Unter Umständen könnte dem Menschen hinter der Kamera sogar eine Mittäterschaft im Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung nachgewiesen werden. Laut Polizeisprecher Thomas Straub wird gegen ihn allerdings nicht ermittelt – er gilt als Zeuge.
Ähnlicher Fall
Warum der 16-Jährige den 17-Jährigen schlug, warum er sich dabei als Afghane ausgab, und ob derjenige, der die Tat filmte, vorab eingeweiht war – all dies beantwortet Polizeisprecher Straub nicht. Auch nicht, ob noch ge- gen weitere Personen ermittelt wird. Der Kriminaloberkommissar verweist einerseits auf das laufende Verfahren, andererseits auf das Alter des Beschuldigten – denn Minderjährige stehen unter besonderem Schutz.
Beamte des Polizeireviers Weingarten ermitteln auch noch wegen eines zweiten, ähnlichen Falls gegen den Tatverdächtigen. Auch hier gibt es ein Handyvideo, das der „Schwäbischen Zeitung“ebenfalls vorliegt. Darauf ist zu sehen, wie ein junger Mann am helllichten Tag in einem Park von zwei anderen geschlagen wird. Einer der Schläger soll der 16-jährige Italiener sein. Rundherum stehen weitere junge Männer, die johlen und jubeln. Nach Informationen der SZ wurde der Film vermutlich im Park vor dem Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten aufgenommen.
Was treibt Jugendliche dazu, scheinbar grundlos auf andere, unter Umständen sogar wehrlose Menschen einzuschlagen – und diese Taten auch noch auf Video festzuhalten? Warum helfen die anderen nicht, sondern feuern die Täter sogar an? „Ich gehe davon aus, dass Alkohol bei allen Beteiligten und auch beim Täter eine große Rolle gespielt hat“, sagt Angster. Unterlassener Hilfeleistung würden sich die Umstehenden nur dann strafbar machen, wenn sich jemand in einer hilflosen Situation befinde. In diesen beiden Fällen sei dies aber vermutlich nicht nachweisbar.