Schwäbische Zeitung (Laupheim)
BGH hebt Urteil gegen Mittäter bei Entführung von UN-Mitarbeiter auf
KARLSRUHE (dpa) - In einem Prozess in Stuttgart um die Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien muss das Strafmaß neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag das Urteil gegen einen daran beteiligten syrischen Flüchtling in diesem Punkt auf. Damit hatte die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg. Sie will, dass der Mann nicht nur wegen Beihilfe, sondern als unmittelbarer Täter und Mittäter verurteilt wird.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war der Angeklagte der erste Flüchtling, der sich wegen eines Kriegsverbrechens in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten musste. Der Kanadier war 2013 verschleppt und acht Monate lang gefangen gehalten worden, ehe er entkommen konnte. Die Gruppe, die ihn entführte, wollte mehrere Millionen USDollar Lösegeld. Der Angeklagte hielt sich immer wieder in der Villa auf, wo der Mann festgehalten wurde. An sieben Tagen übernahm er die Aufgabe, ihn zu bewachen, zur Toilette zu bringen und einzusperren.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte den damals 26-Jährigen im September 2017 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen. Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er in der Gruppe wenig zu sagen hatte, eine begrenzte Aufgabe übernahm und andere die Entscheidungen trafen.