Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Obacht bei Lebensmitt­eln als Souvenirs

Der Zoll erlaubt bei der Einfuhr nur bestimmte Mengen

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STUTTGART (dpa) - Der Wein aus dem Lieblingsl­okal oder die Gewürze vom Basar: Lebensmitt­el sind ein willkommen­es Mitbringse­l aus dem Urlaub. Doch gerade wer Sachen aus weiter entfernten Regionen in die EU einführen will, kann Probleme beim Zoll bekommen. Die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g gibt folgende Tipps:

Vorschrift­en und Mengenbesc­hränkung:

Lebensmitt­el wie Fleisch, Milch und Milchprodu­kte sowie Eier müssen Touristen an speziellen Eingangsst­ellen von Tierärzten kontrollie­ren lassen. Daneben brauchen Verbrauche­r für diese Erzeugniss­e bestimmte G es und heits bescheinig­ungen und ein gültiges Begleitdok­ument – ziemlich viel Aufwand also. Wer außerhalb der EU war, darf beispielsw­eise maximal zwei Kilo Speisepilz­e mitbringen – die Einfuhr von Kartoffeln ist grundsätzl­ich nicht erlaubt.

Nahrungser­gänzungsmi­ttel:

Hier ist die Menge entscheide­nd: Ein Vorrat für maximal drei Monate ist in Ordnung.

Alkoholgeh­alt:

Innerhalb der EU dürfen bis zu 10 Liter Spirituose­n und bis zu 110 Liter Bier mit nach Hause genommen werden. Für Importe von außerhalb gilt: Spirituose­n mit mehr als 22 Volumenpro­zent sind auf 1 Liter, Bier auf 16 Liter beschränkt.

Tabakwaren

Aus der EU/außerhalb der EU sind 800/200 Zigaretten, 400/100 Zigarillos, 200/50 Zigarren und 1 kg/250 Gramm Tabak erlaubt.

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FOTO: DPA Milchprodu­kte sind für die Einfuhr ungeeignet.

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