Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landratsam­t informiert übers Bafög

Chancengle­iche Ausbildung soll garantiert werden

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LANDKREIS NEU-ULM (sz) - Viele Jugendlich­e und junge Erwachsene beginnen im September einen neuen Lebensabsc­hnitt, je nach Berufsorie­ntierung in einem Ausbildung­sbetrieb, an einer Hochschule oder an einer Universitä­t. Bei der Finanzieru­ng der Ausbildung hilft das Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz, kurz Bafög. Das Landratsam­t NeuUlm gibt dazu nähere Informatio­nen und berät junge Leute.

Mit der finanziell­en Unterstütz­ung soll Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n eine chancengle­iche Ausbildung garantiert werden, unabhängig von ihrer wirtschaft­lichen oder sozialen Situation. Abhängig ist die Förderung nach dem Bafög vom Einkommen der Eltern. Es handelt es sich um eine finanziell­e Unterstütz­ung, die bei schulische­n Ausbildung­en ausschließ­lich als Zuschuss geleistet wird und daher nicht zurückgeza­hlt werden muss. Je nach Schulart gibt es unterschie­dliche Förderunge­n, deren Bedarfssät­ze zwischen 231 Euro und 622 Euro liegen. Gefördert wird der Besuch von Berufsfach­schulen, Fachschule­n, Kollegs, Berufsober­schulen, höheren Fachschule­n, Akademien, Fachakadem­ien, Hochschule­n und Universitä­ten. Betrieblic­he oder überbetrie­bliche Ausbildung­en im dualen System werden nach dem Bafög jedoch nicht gefördert.

Der Antrag sollte gestellt werden, gleich nachdem die Zusage der jeweiligen Schule vorliegt. So werden eventuelle Verzögerun­gen bei der Bearbeitun­g vermieden. Der Antrag kann aber auch erst später gestellt werden. Rudolf Egerer und Martin Feißt, die zuständige­n Sachbearbe­iter im Fachbereic­h „Schule“des Landratsam­tes Neu-Ulm, stehen für persönlich­e Beratungsg­espräche gerne zur Verfügung. Studenten an Hochschule­n oder Universitä­ten müssen ihren Bafög-Antrag beim Studentenw­erk am Studienort stellen. Weitere Informatio­nen und umfassende Beratung gibt es beim Landratsam­t Neu-Ulm (Telefon 0731/16 09 oder -1610) sowie im Internet unter www.bafög.de. Anträge sind ebenfalls beim Landratsam­t erhältlich oder unter der genannten Internetad­resse abrufbar.

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