Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bebauungsplanentwurf „Gassenberg West“wird erneut ausgelegt
Einige Änderungen und Ergänzungen sind eingearbeitet worden – In Hochstetten sollen 24 Bauplätze entstehen
BURGRIEDEN - Erneut – und sicher nicht zum letzten Mal – ist der Bebauungsplan „Gassenberg West“in Hochstetten ein wichtiges Thema im Burgrieder Gemeinderat gewesen. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause billigte das Gremium einstimmig den überarbeiteten Entwurf und Beschlussvorschlag der Verwaltung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist und die Frist zur Stellungnahme wird dieses Mal auf zwei Wochen beschränkt, vom 24. September bis 8. Oktober.
Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Andreas Munkes haben sich gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf für das Erschließungsgebiet „Gassenberg West“einige formale Ergänzungen ergeben. Darüber hinaus sei klargestellt worden, dass auf Parzelle 01 auch eine Lagerhalle erstellt werden könnte, sofern diese keinen Störfaktor darstelle. Mit dem Zugeständnis komme man dem Wunsch eines Eigentümers aus der Anhörung entgegen.
Hinzu kamen im überarbeiteten Entwurf auch Hinweise zu Regenwasserzisternen, zum passiven Lärmschutz an der Kreisstraße 7518 sowie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen. Bei der Installation von solchen Anlagen auf den Dächern dürfen keine Reflexionen auftreten, beispielsweise durch Spieglung der Sonnenstrahlen in den Modulen, die Verkehrsteilnehmer blenden könnten. Verhindert werden soll dies dadurch, dass die Elemente in einem bestimmten Winkel angeordnet werden.
Die Summe der Änderungen und Ergänzungen macht eine nochmalige Anhörung in eingeschränktem inhaltlichen Umfang und von gekürzter Dauer nötig. Bei der erneuten Auslegung sollen etwa das Straßenamt, das Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz, das Gesundheitsamt sowie das Stadtbauamt zu Wort kommen.
Der Bebauungsplanentwurf umfasst einen Geltungsbereich von etwa 2,12 Hektar, 24 Bauplätze sind vorgesehen. Über die relevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange informierte der Hauptamtsleiter Andreas Munkes. Da gab es auch Lob. So habe der Naturschutzbeauftragte „freudig zur Kenntnis genommen“, dass von der Bebauung keine hochwertigen Biotope betroffen würden. Die Renaturierung des „Hochstetter Grabens“werde begrüßt.
Auf Seiten der Gemeinde wird bedauert, dass das Straßenamt keine direkte Anbindung gemeindlicher Straßen an die Kreisstraße 7518 (Laupheimer Straße) zulässt. „Da ist absolut nichts zu machen“, berichtete Bürgermeister Josef Pfaff. „Die Erschließung muss über den Höhenweg erfolgen.“Höchsten Wert legt das Straßenamt auf ein Anbauverbot von zwölf Metern entlang der K 7518. Das sei laut Planung ohnehin nicht vorgesehen, so Pfaff.
Vom Kreisgesundheitsamt kamen keine grundsätzliche Einwendungen, allerdings ist die Gemeinde gehalten, die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen und bei Bedarf zu erweitern. Die Fahrbahnbreite von 5,50 Meter im Erschließungsgebiet wird beibehalten, um gelegentliches Parken auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Das sei sogar vom Polizeipräsidium gewünscht. Überlegen müsse sich die Gemeinde den Bau eines Gehwegs für den östlichen Teil (ab Einmündung/Anschluss Höhenweg), da künftig mit mehr und schnellerem Verkehr zu rechnen sei. Die Bundeswehr befürchtet keine Beeinträchtigung des Flugbetriebs.