Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Messerstecher vorläufig in der Psychiatrie
Mutmaßlicher Täter von Ravensburg offenbar psychisch krank – Opfer außer Lebensgefahr
RAVENSBURG - Nach dem Messerangriff mit drei Schwerverletzten am Freitagnachmittag auf dem Ravensburger Marienplatz wurde der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan, am Samstag in die Psychiatrie eingewiesen. Anstelle eines Haftbefehls wurde laut Polizei ein sogenannter Unterbringungsbefehl erlassen. Offenbar leidet er an einer tief greifenden psychischen Erkrankung, wegen der er bereits mehrfach stationär behandelt wurde. Ein Unterbringungsbefehl darf nur ergehen, wenn es Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit gibt. Der zuständige Ravensburger Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl erklärte am Samstag, der Beschuldigte habe Stimmen gehört. Jedoch könne auch ein Streit mit einem Arbeitskollegen hinter der Attacke stecken.
Der Täter hatte mit einem Messer auf zwei syrische Asylbewerber (19/ 20) sowie einen Touristen aus Hessen (52) eingestochen und alle drei schwer verletzt. Der am schwersten verletzte 20-Jährige schwebt laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr. Bei der Festnahme des Afghanen hatte auch Ravensburgs Oberbürgermeister Daniel Rapp (CDU) mitgeholfen.
Baden-Württembergs Integrationsminister Manne Lucha (Grüne), der in Ravensburg lebt, zeigte sich „zutiefst erschüttert über diese grausame Tat“. Er dankte Rapp für „sein couragiertes und besonnenes Verhalten“. Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte zunächst die beteiligten Polizeibeamten und sagte dann mit Bezug auf Rapp: „Manchmal braucht es Menschen, die nicht wegschauen, die mutig sind, die schnell und beherzt eingreifen, um Schlimmeres zu verhindern.“
Tilman Steinert, der Ärztliche Direktor des ZfP Südwürttemberg in Weißenau, sagte am Sonntag zur „Schwäbischen Zeitung“: „Bisher war das Gefährdungspotenzial nicht bekannt. Der Mann galt nicht als gefährlich. Er war freiwillig in Behandlung, es gab keine Hinweise darauf, dass eine Fremdgefährdung durch ihn möglich ist.“In Weißenau war der Mann mehrfach behandelt worden. Steinert stellte klar, dass die derzeitige Unterbringung in der forensischen Psychiatrie „nur vorläufig“sei. Ein Gutachter müsse in der Gerichtsverhandlung klären, „ob der Betreffende einsichts- und steuerungsfähig war“. Steinert sagte weiter: „Wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass er zwar psychotisch, aber trotzdem schuldfähig war, geht er ins Gefängnis.“