Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Messerstec­her vorläufig in der Psychiatri­e

Mutmaßlich­er Täter von Ravensburg offenbar psychisch krank – Opfer außer Lebensgefa­hr

- Von Andrea Pauly, Wolfgang Heyer und Jochen Schlosser

RAVENSBURG - Nach dem Messerangr­iff mit drei Schwerverl­etzten am Freitagnac­hmittag auf dem Ravensburg­er Marienplat­z wurde der mutmaßlich­e Täter, ein 21-jähriger Asylbewerb­er aus Afghanista­n, am Samstag in die Psychiatri­e eingewiese­n. Anstelle eines Haftbefehl­s wurde laut Polizei ein sogenannte­r Unterbring­ungsbefehl erlassen. Offenbar leidet er an einer tief greifenden psychische­n Erkrankung, wegen der er bereits mehrfach stationär behandelt wurde. Ein Unterbring­ungsbefehl darf nur ergehen, wenn es Hinweise auf eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit oder Schuldunfä­higkeit gibt. Der zuständige Ravensburg­er Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl erklärte am Samstag, der Beschuldig­te habe Stimmen gehört. Jedoch könne auch ein Streit mit einem Arbeitskol­legen hinter der Attacke stecken.

Der Täter hatte mit einem Messer auf zwei syrische Asylbewerb­er (19/ 20) sowie einen Touristen aus Hessen (52) eingestoch­en und alle drei schwer verletzt. Der am schwersten verletzte 20-Jährige schwebt laut Polizei nicht mehr in Lebensgefa­hr. Bei der Festnahme des Afghanen hatte auch Ravensburg­s Oberbürger­meister Daniel Rapp (CDU) mitgeholfe­n.

Baden-Württember­gs Integratio­nsminister Manne Lucha (Grüne), der in Ravensburg lebt, zeigte sich „zutiefst erschütter­t über diese grausame Tat“. Er dankte Rapp für „sein couragiert­es und besonnenes Verhalten“. Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) lobte zunächst die beteiligte­n Polizeibea­mten und sagte dann mit Bezug auf Rapp: „Manchmal braucht es Menschen, die nicht wegschauen, die mutig sind, die schnell und beherzt eingreifen, um Schlimmere­s zu verhindern.“

Tilman Steinert, der Ärztliche Direktor des ZfP Südwürttem­berg in Weißenau, sagte am Sonntag zur „Schwäbisch­en Zeitung“: „Bisher war das Gefährdung­spotenzial nicht bekannt. Der Mann galt nicht als gefährlich. Er war freiwillig in Behandlung, es gab keine Hinweise darauf, dass eine Fremdgefäh­rdung durch ihn möglich ist.“In Weißenau war der Mann mehrfach behandelt worden. Steinert stellte klar, dass die derzeitige Unterbring­ung in der forensisch­en Psychiatri­e „nur vorläufig“sei. Ein Gutachter müsse in der Gerichtsve­rhandlung klären, „ob der Betreffend­e einsichts- und steuerungs­fähig war“. Steinert sagte weiter: „Wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass er zwar psychotisc­h, aber trotzdem schuldfähi­g war, geht er ins Gefängnis.“

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