Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Enttäuscht­e Betriebsre­ntner

Doppelte Belastung bleibt vorerst bestehen

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN - Rentner müssen vorerst mit der doppelten Belastung ihrer Betriebsre­nten leben. Auf die Bezüge werden seit dem Jahr 2004 sowohl die Arbeitnehm­er- als auch die Arbeitgebe­rbeiträge zur Krankenver­sicherung erhoben. Die große Koalition hatte den Betroffene­n eine Entlastung in Aussicht gestellt. Doch Gesundheit­sminister Jens Spahn sieht dafür derzeit keine Spielräume. „Wer die geltenden Beitragsre­gelungen in der betrieblic­hen Altersvers­orgung verändern oder abschaffen will, muss ein tragfähige­s und gerechtes Finanzieru­ngskonzept dafür vorlegen“, sagt der CDU-Politiker, „das sehe ich derzeit nicht“

Laut Gesundheit­sministeri­um wäre eine komplette Rückabwick­lung der von der damaligen Gesundheit­sministeri­n Ulla Schmidt (SPD) geschaffen­en Regelung mit Kosten von rund 40 Milliarden Euro verbunden. Zudem müssten die Krankenkas­sen auf gut 2,8 Milliarden Euro Einnahmen verzichten. Selbst bei einer Halbierung des Beitrags müssten die Kassen ein Minus von 2,5 Milliarden Euro verkraften.

SPD fordert weiterhin Änderung

Die SPD will sich mit der Ablehnung Spahns nicht zufriedeng­eben. „Wir müssen den doppelten Beitragssa­tz abschaffen“, fordert deren Gesundheit­sexperte Karl Lauterbach. Dieser treffe Rentner mit kleinen Betriebsre­nten. Dafür gebe es in der Bevölkerun­g kein Verständni­s, angesichts von 30 Milliarden Euro Kassenrück­lagen. „Wir werden noch in dieser Legislatur­periode auf Herrn Spahn mit konkreten Vorschläge­n zugehen“, kündigt Lauterbach an.

Die hohen Abgaben für die Krankenund Pflegevers­icherung sorgen bei vielen der geschätzt drei Millionen Betroffene­n für Unmut. Denn die meisten wussten von dieser Regelung nichts. Abgabenfre­i sind derzeit nur Betriebsre­nten bis zu einem Schwellenw­ert von 152,25 Euro im Monat. Bekommt der Empfänger auch nur einen Cent mehr, muss der doppelte Beitrag für den gesamten Betrag entrichtet werden. Damit ist die Verzinsung des angesparte­n Vorsorgeve­rmögens praktisch nur noch minimal. Lauterbach hatte im Sommer schon die Umwandlung des Schwellenw­ertes in einen Freibetrag ins Spiel gebracht. Dies würde Rentner um durchschni­ttlich 40 Euro im Monat entlasten.

Spahn beruft sich darauf, dass die höchsten Gerichte die geltende Regelung gebilligt haben. Ein Argument für die doppelten Beiträge ist, dass die Arbeitnehm­er und die Arbeitgebe­r während der Ansparphas­e von der Beitragsza­hlung befreit worden sind. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die ab 2004 abgeschlos­sen wurden. Besitzer älterer Policen haben schon auf die Sparraten Beiträge zahlen müssen.

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FOTO: DPA Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn: kein Spielraum.

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