Schwäbische Zeitung (Laupheim)

„Gefahr besteht, dass Kommunen das Geld nicht erreicht“

Städte- und Gemeindebu­nd-Geschäftsf­ührer Landsberg warnt vor stockenden Hilfen des Bundes für Flüchtling­e

-

BERLIN - Der Bund will Länder und Kommunen mit Milliarden­summen bei den Flüchtling­skosten entlasten. Der Bund stellt im Rahmen eines Gesetzentw­urfes 2019 weitere 6,85 Milliarden Euro an Hilfen für Flüchtling­e und sozialen Wohnungsba­u zur Verfügung. Doch es besteht die Gefahr, dass die Länder die Mittel nicht vollständi­g weiterleit­en, sagt Gerd Landsberg, Geschäftsf­ührer des Städte- und Gemeindebu­ndes, im Gespräch mit Andreas Herholz.

Herr Landsberg, der Bund will mehr Geld für Flüchtling­e ausgeben und auf die Prüfung der genaueren Verwendung der Mittel durch die Länder verzichten. Eine gute Nachricht für die Kommunen?

Wenn in Zukunft die Hilfen des Bundes nicht mehr genau pro Kopf abgerechne­t werden und durch eine höhere Umsatzsteu­erbeteilig­ung der Länder ersetzt werden sollen, besteht die Gefahr, dass die Städte und Gemeinden das Geld nicht erreicht. Bisher beteiligt sich der

Bund an den

Ausgaben für Asylsuchen­de von der Registrier­ung bis zur

Erteilung eines Bescheides mit einer pauschalen

Zahlung in Höhe von 670 Euro pro Asylsuchen­dem.

Diese Spitzabrec­hnung durch den Bund soll wegfallen. Die Länder erhalten zusätzlich­e Mittel im Rahmen der Umsatzsteu­erverteilu­ng. Gut, dass die Bundesregi­erung auch in den Jahren 2019 bis 2022 Länder und Kommunen bei den Flüchtling­skosten entlasten will. Doch der jetzt geplante Weg birgt die Gefahr, dass die Länder die Mittel jedenfalls nicht vollständi­g weiterleit­en – das lehrt die Erfahrung aus anderen Bereichen. Und das, obwohl die Hauptlast der Unterbring­ung, Versorgung und Integratio­n von Flüchtling­en eben nicht bei den Ländern, sondern bei den Städten und Gemeinden liegt.

Was erwarten Sie von Bund und Ländern?

Wenn neue Wege gesucht werden, muss sichergest­ellt werden, dass die Mittel tatsächlic­h vor Ort ankommen. Bisher beteiligt sich der Bund auch an den Kosten der Unterkunft für erwerbslos­e Asylberech­tigte. Dieses Geld fließt unmittelba­r an die Kommunen, die den größten Teil der Unterkunft­skosten finanziere­n müssen. Auch diese unmittelba­re Beteiligun­g an den Kosten der Unterkunft soll leider nach den Plänen des Bundes 2020 durch allgemeine Kompensati­onen gegenüber den Ländern entfallen. Gerade die Kosten der Unterkunft sind ein wichtiger und einfacher Weg, wie der Bund die Kommunen unmittelba­r ohne die Länder unterstütz­en kann. Deswegen halten wir dies auch in Zukunft für unverzicht­bar.

Fühlen sich die Kommunen überforder­t?

Die Akzeptanz der Flüchtling­spolitik, der notwendige­n Integratio­n, die nach wie vor eine Herkulesau­fgabe für die Kommunen darstellt, hängt auch davon ab, dass Städte und Gemeinden erkennen, dass sich der Bund unmittelba­r beteiligt. Die Unterbring­ung, Versorgung und Integratio­n ist eine kommunale Aufgabe. Die Finanzieru­ng muss zugunsten der Kommunen gesamtstaa­tlich durch Bund und Länder organisier­t werden. Wir müssen ausschließ­en, dass die sich langsam abzeichnen­den Fortschrit­te der Integratio­n vor Ort durch Unsicherhe­iten in der Finanzieru­ng gefährdet werden.

 ?? FOTO: DPA ?? Gerd Landsberg
FOTO: DPA Gerd Landsberg

Newspapers in German

Newspapers from Germany