Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Was passierte mit dem Riesen-Wels?
Nach dem spektakulären Fang bei Elchingen ist unklar, ob das Tier wieder im See gelandet ist - Das wäre eine Straftat
von Ariane Attrodt
ELCHINGEN - Nachdem ein Angler vor Kurzem einen 2,53 Meter langen Wels aus einem Baggersee bei der Autobahn bei Elchingen gezogen hat, bleibt die Frage offen, ob das Tier wieder zurück in den See geworfen wurde. Der Angler wollte unserer Redaktion kein Interview zum spektakulären Fang geben.
Klar ist indes aber: Sollte der Wels wieder im Baggersee gelandet sein, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – und das kann durchaus teuer werden, wenn es einem nachgewiesen werden kann. „Das kann durchaus 5000 Euro kosten“, sagt Roland Paravicini von der Fischereifachberatung im Bezirk Schwaben und verweist auf jüngere Gerichtsurteile.
Grundsätzlich, so Paravicini, darf kein Fisch, der gesetzlich überhaupt entnommen werden darf, wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden. Durch den Fang an sich habe der Fisch schon ziemlich viel Stress – vor allem dann, wenn es länger dauert, ihn überhaupt aus dem Wasser zu ziehen, er anschließend an Land gebracht und dann noch ein Foto mit ihm geschossen wird. „Wenn er dann wieder zurückgesetzt wird, besteht kein vernünftiger Grund zum Angeln“, sagt Paravincini und verweist auf das Tierschutzgesetz.
In Holland sei es dagegen „gang und gäbe“, die Tiere wieder zurück ins Wasser zu bringen. In Deutschland ist es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen tatsächlich erlaubt, den gefangenen Fisch wieder in den See zurückzusetzen, wie der Experte erklärt. Beispielsweise, wenn die Art sehr wenig vertreten ist und ein Hilfsprogramm besteht.
Beim Wels ist die Lage dagegen klar: Wer ihn angelt, muss ihn fachgerecht töten und mitnehmen. „Damit ist dem Gesetz dann voll und ganz genüge getan“, sagt Paravicini. Denn in erster Linie diene das Angeln eben dem Nahrungserwerb. Das Rücksetzen von Welsen ist im Bezirk Schwaben zudem noch ganz explizit verboten. In diesem Fall begeht der Angler nicht nur eine Ordnungswidrigkeit – sondern auch eine Straftat.
Damit Angler überhaupt an den Seen, die Fischereivereine besitzen oder gepachtet haben, ihre Route auswerfen dürfen, brauchen sie – neben eines Fischereischeins natürlich – eine Tages- oder Jahreskarte. Die bekommt man vom Verein, wie Michael Angerer von der Unteren Naturschützbehörde im Landratsamt erklärt.
Vorher legt die Fischereifachberatung fest, wie viele Karten ausgegeben werden dürfen, damit das Gewässer nicht überfischt, aber auch nicht zu wenig befischt wird. „Diese Karten darf der Verein an seine Mitglieder verteilen, aber auch an Gastfischer verkaufen“, sagt Angerer. Für besagten Baggersee, den der Fischereiverein Unterelchingen gepachtet hat, sind heuer 150 Jahreskarten ausgegeben worden.