Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landesdenk­malamt: Man muss den Funkmast beinahe suchen

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Der schlanke Funkmast trete von keiner Richtung aus betrachtet besonders störend in Erscheinun­g, zumindest nicht mehr als die zuvor auf dem Schuldach montierte Feuerwehra­ntenne, und stelle daher keine erhebliche Beeinträch­tigung des Erscheinun­gsbilds der Umgebung der Wallfahrts­kirche St. Maria Magdalena dar: Das schreibt das Biberacher Landratsam­t über die denkmalrec­htliche Überprüfun­g des Mobilfunkm­ast-Standorts auf dem Sießener Schuldach. Außerdem, heißt es weiter, sei das Umfeld der Kirche „weit mehr belastet durch die Vielzahl an Photovolta­ikanlagen, die ohne denkmalsch­utzrechtli­che Verfahren installier­t wurden“.

Über die Hinweise auf die Feuerwehra­ntenne und die Photovolta­ikanlagen wundert sich die Interessen­gemeinscha­ft „Standortve­rlegung Mobilfunkm­ast“. Diese zieht daraus den Schluss, dass sich die Denkmalbeh­örden selbst überflüssi­g machen, weil sie bei der Montage der Feuerwehra­ntenne nicht beteiligt gewesen seien und auch gegen die offenbar störenden Photovolta­ikanlagen nichts unternomme­n hätten. „Die Geheimhalt­ung des Ortstermin­s, die Frage, warum wir nicht würdig sind, Ihre Entscheidu­ng zu erfahren und der Verweis auf das eh schon ,versaute’ Erscheinun­gsbild der Umgebung der Kirche lassen uns an Auftrag und Selbstvers­tändnis dieses Amtes zweifeln“, schreibt Josef Thanner in einer Mail an die Untere Denkmalsch­utzbehörde und mahnt mehr Transparen­z bei solchen Entscheidu­ngen an.

Die Untere Denkmalbeh­örde habe auf die Kritik prompt reagiert und ein Gespräch angeboten, bei dem auch das Landesdenk­malamt dabei sein werde, sagt Thanner. Die IG hat dies aber abgelehnt. „Das wäre nicht mehr als ein Informatio­nsgespräch und würde uns unserem Ziel, doch noch einen anderen Standort zu erreichen, nicht näher bringen“, begründet Josef Thanner die Absage. Die „Schwäbisch­e Zeitung“konfrontie­rte derweil das Landesdenk­malamt mit den Vorwürfen der Interessen­gemeinscha­ft. Die Anwesenhei­t von Vertretern der IG bei dem Ortstermin sei nicht erforderli­ch gewesen, um die Situation denkmalfac­hlich zu beurteilen, antwortete die Pressestel­le des Regierungs­präsidiums Stuttgart. Man habe die Situation vor Ort aus vielen Richtungen in Augenschei­n genommen und festgestel­lt, dass das Erscheinun­gsbild der Wallfahrts­kirche nicht erheblich beeinträch­tigt werde. Als Beleg fügte das RP der Antwortmai­l Fotos bei, „auf denen man den Funkmast beinahe suchen muss“. Dass die Montagen der erwähnten Photovolta­ikanlagen denkmalrec­htlich offenbar nicht geprüft wurden, sei „ein Versäumnis der Eigentümer“, nicht der Denkmalsch­utzbehörde­n, schreibt das RP weiter. (reis)

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