Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landesdenkmalamt: Man muss den Funkmast beinahe suchen
Der schlanke Funkmast trete von keiner Richtung aus betrachtet besonders störend in Erscheinung, zumindest nicht mehr als die zuvor auf dem Schuldach montierte Feuerwehrantenne, und stelle daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Umgebung der Wallfahrtskirche St. Maria Magdalena dar: Das schreibt das Biberacher Landratsamt über die denkmalrechtliche Überprüfung des Mobilfunkmast-Standorts auf dem Sießener Schuldach. Außerdem, heißt es weiter, sei das Umfeld der Kirche „weit mehr belastet durch die Vielzahl an Photovoltaikanlagen, die ohne denkmalschutzrechtliche Verfahren installiert wurden“.
Über die Hinweise auf die Feuerwehrantenne und die Photovoltaikanlagen wundert sich die Interessengemeinschaft „Standortverlegung Mobilfunkmast“. Diese zieht daraus den Schluss, dass sich die Denkmalbehörden selbst überflüssig machen, weil sie bei der Montage der Feuerwehrantenne nicht beteiligt gewesen seien und auch gegen die offenbar störenden Photovoltaikanlagen nichts unternommen hätten. „Die Geheimhaltung des Ortstermins, die Frage, warum wir nicht würdig sind, Ihre Entscheidung zu erfahren und der Verweis auf das eh schon ,versaute’ Erscheinungsbild der Umgebung der Kirche lassen uns an Auftrag und Selbstverständnis dieses Amtes zweifeln“, schreibt Josef Thanner in einer Mail an die Untere Denkmalschutzbehörde und mahnt mehr Transparenz bei solchen Entscheidungen an.
Die Untere Denkmalbehörde habe auf die Kritik prompt reagiert und ein Gespräch angeboten, bei dem auch das Landesdenkmalamt dabei sein werde, sagt Thanner. Die IG hat dies aber abgelehnt. „Das wäre nicht mehr als ein Informationsgespräch und würde uns unserem Ziel, doch noch einen anderen Standort zu erreichen, nicht näher bringen“, begründet Josef Thanner die Absage. Die „Schwäbische Zeitung“konfrontierte derweil das Landesdenkmalamt mit den Vorwürfen der Interessengemeinschaft. Die Anwesenheit von Vertretern der IG bei dem Ortstermin sei nicht erforderlich gewesen, um die Situation denkmalfachlich zu beurteilen, antwortete die Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Man habe die Situation vor Ort aus vielen Richtungen in Augenschein genommen und festgestellt, dass das Erscheinungsbild der Wallfahrtskirche nicht erheblich beeinträchtigt werde. Als Beleg fügte das RP der Antwortmail Fotos bei, „auf denen man den Funkmast beinahe suchen muss“. Dass die Montagen der erwähnten Photovoltaikanlagen denkmalrechtlich offenbar nicht geprüft wurden, sei „ein Versäumnis der Eigentümer“, nicht der Denkmalschutzbehörden, schreibt das RP weiter. (reis)