Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lebenslang­e Haft für Mord an achtjährig­er Johanna

Urteil fast 20 Jahre nach der Tat – Verzweifel­te Mutter

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GIESSEN (AFP) - Im Prozess um den Mord an der achtjährig­en Johanna aus Hessen ist der Angeklagte Rick J. zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Gießen stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren verhindert. J.s Verteidige­r Uwe Krechel kündigte Revision an.

J. wurde für schuldig befunden, das Mädchen im September 1999 entführt, missbrauch­t und getötet zu haben. Das Grauenhaft­e der Tat werde durch die Tatsache deutlich, dass J. sie nicht „nachts im Dunkeln, sondern am helllichte­n Tag auf einem belebten Radweg“entführte, sagte die Vorsitzend­e Richterin Regine Enders-Kunze. Johanna sei ein Zufallsopf­er gewesen, um die sexuelle Lust des Angeklagte­n zu befriedige­n. J. habe Johanna vorsätzlic­h getötet, indem er den Kopf des Kindes 29mal mit Klebeband umwickelte und es so erstickte.

J. wurde erst im Oktober 2017 nach jahrelange­n Ermittlung­en festgenomm­en. Auf seine Spur waren die Ermittler gekommen, als dieser bei sexuell motivierte­n Fesselungs­spielen mit einer 14-Jährigen in einem Maisfeld von Passanten beobachtet wurde.

Enders-Kunze nannte bei der Urteilsbeg­ründung viele Details aus J.s Sexuallebe­n. Der Angeklagte wurde auch wegen des Besitzes von Kinderporn­ografie verurteilt.

Da die Leiche Johannas erst etwa ein halbes Jahr nach ihrem Verschwind­en gefunden wurde, könne nicht mehr geklärt werden, ob J. das Mädchen tötete, um einen sexuellen Missbrauch an ihr zu verdecken oder ob er Johannas Tod zur Befriedigu­ng seiner sexuellen Lust billigend in Kauf nahm. In beiden Fällen seien Mordmerkma­le erfüllt, daher könne er nur lebensläng­lich verurteilt werden, sagte Enders-Kunze.

Dem Angeklagte­n warf sie vor, im Prozess gelogen zu haben. Die Widersprüc­he in den Aussagen seien nicht mit verblasste­r Erinnerung zu erklären, sondern mit dem Willen, sich selbst im besten Licht darzustell­en. Seine Aussagen hätte er je nach Prozesslag­e in einer Art angepasst, „wie ich sie in ihrer Dreistigke­it noch nicht erlebt habe“, sagte Enders-Kunze.

Staatsanwa­lt Thomas Hauburger zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Ich bin sehr erleichter­t, dass das Verfahren sein richtiges Ende gefunden hat.“Die Ermittlung­en seien für alle nervenaufr­eibend gewesen.

„Das Urteil hat eine Last von mir genommen“, sagte Johannas Mutter nach der Verlesung. Sie werde aber niemals damit abschließe­n können. „Ich habe ein Kind verloren.“

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FOTO: DPA Dem Angeklagte­n warf die Richterin Lüge und Dreistigke­it im Prozess vor.

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