Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gemeinde weist 20 Bauplätze in Schönebürg aus

Bis die ersten Häuser stehen, dauert es aber noch – zunächst muss das Gebiet entwässert werden

- Von Bernd Baur

SCHWENDI - 20 neue Bauplätze sollen in Schönebürg Häuslebaue­rn zur Verwirklic­hung ihres Traums von den eigenen vier Wänden zur Verfügung gestellt werden. Der Schwendier Gemeindera­t hat am Montag die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Hochdorfer Krautgarte­näcker“einstimmig beschlosse­n.

Im Westen der Ortschaft Schönebürg werden auf einer Fläche von 1,8 Hektar 20 Baugrundst­ücke mit einer Größe von 646 bis 850 Quadratmet­er ausgewiese­n. Die Gemeinde konnte im Bereich der Hochdorfer Krautgarte­näcker entspreche­nde Flächen erwerben. „Wir hätten gerne mehr gekauft und ein größeres Baugebiet gemacht“, sagte Bürgermeis­ter Günther Karremann. Doch nach langwierig­en Verhandlun­gen sei dann klar gewesen, „dass es nicht klappt“. Und so wird es zumindest vorerst bei diesen 20 Bauplätzen bleiben.

Die Nachfrage ist offenbar groß

Die Nachfrage in Schönebürg nach Baugrund ist offenbar groß, denn etliche Schönebürg­er waren extra wegen diesem Tagesordnu­ngspunkt zur öffentlich­en Sitzung gekommen. Reinhold Funk vom gleichnami­gen Ingenieurb­üro erläuterte dem Gemeindera­t den Bebauungsp­lan. Als allgemeine­s Wohngebiet werden die 1,8 Hektar Fläche ausgewiese­n. Dort soll eine zweigescho­ssige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäus­ern möglich sein.

Erschlosse­n wird das Baugebiet auf der westlichen Anhöhe von Schönebürg (die Hochdorfer Straße liegt zehn Meter tiefer) durch eine Ringstraße. Die Höhe der Gebäude wird auf maximal 8,50 Meter festgelegt. Flachdach- und Pultdachge­bäude dürfen ebenso nur sieben Meter Höhe haben wie Gebäude mit einer Dachneigun­g von unter zehn Grad. Bei einem Einzelhaus sind maximal drei Wohneinhei­ten zulässig, pro Doppelhaus­hälfte sind es maximal zwei Wohneinhei­ten. „Wir begrüßen die Planung“, erklärte die Ortsvorste­herin Paula Scheffold.

Der Bebauungsp­lan „Hochdorfer Krautgarte­näcker“wird im beschleuni­gten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzb­uches aufgestell­t. Dies bedeutet unter anderem, dass kein Umweltberi­cht und keine Eingriffs- und Ausgleichs­bilanz erstellt werden müssen. Somit kann das Verfahren mit einer Beteiligun­g der Öffentlich­keit und der Behörden sowie der Träger öffentlich­er Belange gestartet werden.

Die Hoffnung, dass auf den geplanten Bauplätzen schon bald die Bagger rollen können, musste Bürgermeis­ter Günther Karremann allerdings dämpfen. „Bevor es soweit ist, kommt noch viel Aufwand auf die Gemeinde zu“, ließ er durchblick­en. Gemeint hat er damit Maßnahmen, die für eine Entwässeru­ng des Baugebiets notwendig sind.

Das Schmutzwas­ser soll in den bestehende­n Mischwasse­rkanal in der Hochdorfer Straße eingeleite­t und über den Kanal in der Straße „Am Freibad“in den Sammler abgeführt werden. Weil die Dimensioni­erung dieser Kanäle zu klein ist, müssen sie durch größere ersetzt werden. Auch eine Regenwasse­rleitung für das Oberfläche­nwasser muss zuerst von der Hochdorfer Straße bis zur Rottum im Tal gebaut werden. „Wir müssen uns hier von unten nach oben durcharbei­ten“, deutete Karremann Vorarbeite­n an, bevor die Erschließu­ng des eigentlich­en Baugebiets begonnen werden kann. Eine Prognose, wann das Baugebiet fertig ist, sei jetzt jedenfalls verfrüht.

Karremann verwies darauf, dass seine Tätigkeit als Bürgermeis­ter der Gemeinde Schwendi im Mai 2019 enden wird. „Vielleicht haben wir den Bebauungsp­lan bis dahin rechtsverb­indlich“, sagte er. Dann müssten aber zuerst die Kanalarbei­ten in Angriff genommen und Finanzieru­ngsmittel dafür bereitgest­ellt werden. Lachend fügte das Gemeindeob­erhaupt hinzu: „Die Fertigstel­lung des Baugebiete­s würde bei mir, wenn ich dann noch im Amt wäre, auch nicht schneller gehen.“

„Bevor es soweit ist, kommt noch viel Aufwand auf die Gemeinde zu.“Bürgermeis­ter Günther Karremann über das geplante Baugebiet in Schönebürg

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