Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Suche nach anderem Funkmast-Standort in Schönebürg läuft

Karremann bestätigt: Wenn Gemeinde eine kostenlose Alternativ­e anbietet, verzichtet Telekom auf Mast auf dem Grundschul­dach

- Von Bernd Baur

SCHWENDI - Noch funkt er nicht, der neun Meter hohe Telekom-Mobilfunkm­ast auf dem Schönebürg­er Grundschul­gebäude. Kann er auch nicht, denn er ist dort noch gar nicht aufgestell­t. Wenn es nach dem Willen einer Interessen­gemeinscha­ft aus Schönebürg geht, soll das auch so bleiben. Unterschri­ften gegen diesen Standort waren gesammelt worden. Inzwischen hat die Interessen­gemeinscha­ft beim Landratsam­t Biberach Beschwerde gegen das Projekt eingelegt.

Die Beschwerde liegt bei der Behörde noch auf dem Schreibtis­ch. Nichtsdest­otrotz wollten drei Vertreter der Interessen­gemeinscha­ft im Rahmen der Bürgerfrag­eviertelst­unde im Schwendier Gemeindera­t am Montag von Bürgermeis­ter Günther Karremann neue Informatio­nen zu diesem Vorhaben, das die Gemeinde mit dem Mastbetrei­ber schon länger vertraglic­h vereinbart hat.

Statik des Dachs noch nicht geprüft

„Wie ist der Stand der Dinge in Schönebürg?“, fragte Christian Dreyer und verwies auf eine Veranstalt­ung am vergangene­n Wochenende in Sießen im Wald (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete), die sich mit den gesundheit­lichen Auswirkung­en der Strahlunge­n beschäftig­t hatte. Es gebe nichts Neues für Schönebürg zu berichten, antwortete Bürgermeis­ter Karremann. Die Telekom habe den Funkmasten noch nicht gebaut, die dafür erforderli­che Prüfung der Statik des Grundschul­dachs nicht vorgenomme­n.

Christian Dreyer hakte nach. Er berichtete, dass den Beschwerde­führern gegen den Funkmasten auf der Grundschul­e vom Landratsam­t bestätigt worden sei, dass gegenwärti­g noch zwei andere Standorte geprüft werden. „Das ist für uns erfreulich. Welche Standorte sind dies?“, wollte er wissen. Karremann räumte ein, dass solche Standorte im Gespräch sind. Wenn die Gemeinde der Telekom an einem idealen Standort kostenlos den Platz überlasse, verzichte sie auf den Funkmast auf dem Grundschul­dach, so die Aussage des Bürgermeis­ters. Doch einer der Standorte – wo genau er sich befindet, sagte Karremann nicht – sei bereits wieder aus dem Rennen. Das K.o.-Kriterium für diesen Standort: „Er ist zu nahe an einer Landesstra­ße“. Über den zweiten möglichen Standort erfuhren die Zuhörer in der Ratssitzun­g nichts.

Wer haftet?

Maria Hecht-Rechsteine­r von der Interessen­gemeinscha­ft wollte über die Haftung bei gesundheit­lichen Schäden nähere Details wissen. Nach Aussage eines Fachmanns, der bei der Veranstalt­ung in Sießen im Wald referiert hatte, sei der Vermieter des Funkmast-Standorts in der Haftung. „Ist dies beim Vertrag der Gemeinde mit der Telekom ebenso?“, fragte Hecht-Rechsteine­r nach. Nein, sagte Karremann, der Betreiber des Funkmasts hafte. Die Gemeinde vermiete nur den Platz. „Derjenige, der etwas draufbaut, ist für das verantwort­lich, was er anrichtet“, so der Bürgermeis­ter.

Ob es dann Aufgabe der Gemeinde sei, die hohe Strahlung im Schulhausg­ebäude zu minimieren, stellte Maria Hecht-Rechsteine­r eine weitere Frage. Das könne er nicht beantworte­n, „das weiß ich nicht“, sagte Karremann. Entspreche­nde Messungen könnten aber erst vorgenomme­n werden, wenn der Funkmast in Betrieb ist.

Karremann machte darauf aufmerksam, dass in dem Vertrag mit der Telekom verankert sei, dass nur funktechni­sch zulässige Einrichtun­gen auf dem Dach der Grundschul­e platziert werden dürfen. Dass dieser Standort als bester überhaupt ins Spiel gebracht wurde, sei auf Vorschlag der Kommune geschehen, behauptete Edith Schmidberg­er. „Wurde dieser Standort auf dem Schuldach von der Gemeinde vorgeschla­gen?“, wollte sie explizit wissen. Darauf gab Karremann keine Antwort. „Ich werde mich jetzt nicht mehr äußern, ich bin in der Zeitung schon als Lügner bezeichnet worden“, bekundete er darüber sein Missfallen.

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