Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Suche nach anderem Funkmast-Standort in Schönebürg läuft
Karremann bestätigt: Wenn Gemeinde eine kostenlose Alternative anbietet, verzichtet Telekom auf Mast auf dem Grundschuldach
SCHWENDI - Noch funkt er nicht, der neun Meter hohe Telekom-Mobilfunkmast auf dem Schönebürger Grundschulgebäude. Kann er auch nicht, denn er ist dort noch gar nicht aufgestellt. Wenn es nach dem Willen einer Interessengemeinschaft aus Schönebürg geht, soll das auch so bleiben. Unterschriften gegen diesen Standort waren gesammelt worden. Inzwischen hat die Interessengemeinschaft beim Landratsamt Biberach Beschwerde gegen das Projekt eingelegt.
Die Beschwerde liegt bei der Behörde noch auf dem Schreibtisch. Nichtsdestotrotz wollten drei Vertreter der Interessengemeinschaft im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde im Schwendier Gemeinderat am Montag von Bürgermeister Günther Karremann neue Informationen zu diesem Vorhaben, das die Gemeinde mit dem Mastbetreiber schon länger vertraglich vereinbart hat.
Statik des Dachs noch nicht geprüft
„Wie ist der Stand der Dinge in Schönebürg?“, fragte Christian Dreyer und verwies auf eine Veranstaltung am vergangenen Wochenende in Sießen im Wald (die „Schwäbische Zeitung“berichtete), die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlungen beschäftigt hatte. Es gebe nichts Neues für Schönebürg zu berichten, antwortete Bürgermeister Karremann. Die Telekom habe den Funkmasten noch nicht gebaut, die dafür erforderliche Prüfung der Statik des Grundschuldachs nicht vorgenommen.
Christian Dreyer hakte nach. Er berichtete, dass den Beschwerdeführern gegen den Funkmasten auf der Grundschule vom Landratsamt bestätigt worden sei, dass gegenwärtig noch zwei andere Standorte geprüft werden. „Das ist für uns erfreulich. Welche Standorte sind dies?“, wollte er wissen. Karremann räumte ein, dass solche Standorte im Gespräch sind. Wenn die Gemeinde der Telekom an einem idealen Standort kostenlos den Platz überlasse, verzichte sie auf den Funkmast auf dem Grundschuldach, so die Aussage des Bürgermeisters. Doch einer der Standorte – wo genau er sich befindet, sagte Karremann nicht – sei bereits wieder aus dem Rennen. Das K.o.-Kriterium für diesen Standort: „Er ist zu nahe an einer Landesstraße“. Über den zweiten möglichen Standort erfuhren die Zuhörer in der Ratssitzung nichts.
Wer haftet?
Maria Hecht-Rechsteiner von der Interessengemeinschaft wollte über die Haftung bei gesundheitlichen Schäden nähere Details wissen. Nach Aussage eines Fachmanns, der bei der Veranstaltung in Sießen im Wald referiert hatte, sei der Vermieter des Funkmast-Standorts in der Haftung. „Ist dies beim Vertrag der Gemeinde mit der Telekom ebenso?“, fragte Hecht-Rechsteiner nach. Nein, sagte Karremann, der Betreiber des Funkmasts hafte. Die Gemeinde vermiete nur den Platz. „Derjenige, der etwas draufbaut, ist für das verantwortlich, was er anrichtet“, so der Bürgermeister.
Ob es dann Aufgabe der Gemeinde sei, die hohe Strahlung im Schulhausgebäude zu minimieren, stellte Maria Hecht-Rechsteiner eine weitere Frage. Das könne er nicht beantworten, „das weiß ich nicht“, sagte Karremann. Entsprechende Messungen könnten aber erst vorgenommen werden, wenn der Funkmast in Betrieb ist.
Karremann machte darauf aufmerksam, dass in dem Vertrag mit der Telekom verankert sei, dass nur funktechnisch zulässige Einrichtungen auf dem Dach der Grundschule platziert werden dürfen. Dass dieser Standort als bester überhaupt ins Spiel gebracht wurde, sei auf Vorschlag der Kommune geschehen, behauptete Edith Schmidberger. „Wurde dieser Standort auf dem Schuldach von der Gemeinde vorgeschlagen?“, wollte sie explizit wissen. Darauf gab Karremann keine Antwort. „Ich werde mich jetzt nicht mehr äußern, ich bin in der Zeitung schon als Lügner bezeichnet worden“, bekundete er darüber sein Missfallen.