Schwäbische Zeitung (Laupheim)
IHK-Rebellen feiern Erfolg vor Gericht
Verwaltungsgericht Stuttgart beanstandet Berechnung der Kammerbeiträge
STUTTGART (dpa) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart beanstandet. Mehrere Klagen dagegen seien erfolgreich gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Stuttgart mit. Nähere Details zur Begründung waren zunächst nicht bekannt.
Ein Unternehmen hatte demnach drei Klagen eingereicht. Es ging um die Beitragsbescheide für die Jahre 2012 bis 2017. Die Klägerin sei der Auffassung, die Bescheide seien rechtswidrig, teilte das Gericht anlässlich der mündlichen Verhandlung mit. Die IHK habe unzulässigerweise Vermögen gebildet. Dieses Vermögen müsse vorrangig zur Kostendeckung eingesetzt werden, bevor Beiträge erhoben werden dürften.
Laut Gericht argumentierte die IHK, dass die Klagen teilweise unzulässig seien. Sie führte demnach unter anderem aus, die sogenannte Ausgleichsrücklage sei rechtmäßig, denn sie decke die haushälterischen Risiken ab, die aus unvorhergesehenen Beitragsschwankungen resultierten.
Die Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer ist in einem Bundesgesetz geregelt. Im Südwesten gibt es zwölf regionale Industrie- und Handelskammern, bundesweit sind es 79. Über die Mitgliedschaft – Gegner sprechen von Zwangsmitgliedschaft – wird schon seit Jahren gestritten. Kläger in Stuttgart war ein IHK-Kritiker, eine kleine Unternehmensberatung.
Der Bundesverband für freie Kammern, der gegen die Mitgliedschaft in den IHKs ist, kritisierte, die dortigen Funktionäre würden Geld ihrer Mitglieder verbrennen. Eine Sprecherin der betroffenen IHK Region Stuttgart sagte, es werde zunächst das Urteil mit der Begründung abgewartet. „Diese werden wir intensiv prüfen und dann entscheiden, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Insbesondere auch, ob wir das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen lassen.“