Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Laupheim stellt auf Doppik um
Vermögenswerte, Abschreibungen, Budgets: Die Etatberatungen stehen im Zeichen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
LAUPHEIM (ry) - Mit dem städtischen Haushaltsentwurf 2019, den die Finanzdezernentin Elena Breymaier am Montag (18 Uhr) im Gemeinderat vorstellt, wird in Laupheim das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt. Es basiert auf der kaufmännischen – doppelten – Buchführung (Doppik), in modifizierter Form.
Schon rein äußerlich unterscheidet sich dieser Haushaltsplan von früheren. Die brachten es auf maximal 400 Seiten Umfang, jetzt sind es 650. Mehrjährige Vorarbeit steckt in dem Werk, das – so der Anspruch – den politischen Entscheidungsträgern, den Bürgern und der Verwaltung möglichst realistisch vor Augen führen soll, wie es wirtschaftlich um das Gemeinwesen bestellt ist.
Im doppischen System stehen sich Aktiva und Passiva gegenüber, gibt es Teilhaushalte und Budgets. Neu ist unter anderem auch eine Ergebnisrechnung, die Aufwand und Ertrag abbildet. Ein wichtiges Stichwort lautet intergenerative Gerechtigkeit: Im Haushalt müssen künftig auch Abschreibungen, sprich Wertverluste erwirtschaftet werden, damit spätere Ersatzbeschaffungen bereits finanziell abgesichert sind. Dazu gilt es sämtliche kommunalen Vermögenswerte zu ermitteln. Sie fließen ein in eine Eröffnungsbilanz, die es nach Auskunft von Elena Breymaier aber erst im Herbst 2019 geben wird – „weil wir dazu Zahlen aus dem Jahresabschluss 2018 brauchen, die wir erst im Laufe des neuen Jahres erhalten“.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2020 von der kameralistischen, zahlungsorientierten Buchführung auf das neue, ressourcenorientierte Haushaltsund Rechnungswesen umzustellen. Ein Drittel der Kommunen hat dies bereits getan; 695 Gemeinden haben – Stand heute – diese Mammutaufgabe noch vor sich.
Der Laupheimer Gemeinderat hat per Beschluss vom 20. Juni 2016 den 1. Januar 2019 als Stichtag bestimmt. Die Stadt- und Ortschaftsräte konnten sich in den zurückliegenden Monaten bei drei Schulungsterminen mit den Neuerungen vertraut machen.