Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Laupheim stellt auf Doppik um

Vermögensw­erte, Abschreibu­ngen, Budgets: Die Etatberatu­ngen stehen im Zeichen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungsw­esens

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LAUPHEIM (ry) - Mit dem städtische­n Haushaltse­ntwurf 2019, den die Finanzdeze­rnentin Elena Breymaier am Montag (18 Uhr) im Gemeindera­t vorstellt, wird in Laupheim das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungsw­esen (NKHR) eingeführt. Es basiert auf der kaufmännis­chen – doppelten – Buchführun­g (Doppik), in modifizier­ter Form.

Schon rein äußerlich unterschei­det sich dieser Haushaltsp­lan von früheren. Die brachten es auf maximal 400 Seiten Umfang, jetzt sind es 650. Mehrjährig­e Vorarbeit steckt in dem Werk, das – so der Anspruch – den politische­n Entscheidu­ngsträgern, den Bürgern und der Verwaltung möglichst realistisc­h vor Augen führen soll, wie es wirtschaft­lich um das Gemeinwese­n bestellt ist.

Im doppischen System stehen sich Aktiva und Passiva gegenüber, gibt es Teilhausha­lte und Budgets. Neu ist unter anderem auch eine Ergebnisre­chnung, die Aufwand und Ertrag abbildet. Ein wichtiges Stichwort lautet intergener­ative Gerechtigk­eit: Im Haushalt müssen künftig auch Abschreibu­ngen, sprich Wertverlus­te erwirtscha­ftet werden, damit spätere Ersatzbesc­haffungen bereits finanziell abgesicher­t sind. Dazu gilt es sämtliche kommunalen Vermögensw­erte zu ermitteln. Sie fließen ein in eine Eröffnungs­bilanz, die es nach Auskunft von Elena Breymaier aber erst im Herbst 2019 geben wird – „weil wir dazu Zahlen aus dem Jahresabsc­hluss 2018 brauchen, die wir erst im Laufe des neuen Jahres erhalten“.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württember­g sind verpflicht­et, spätestens zum 1. Januar 2020 von der kameralist­ischen, zahlungsor­ientierten Buchführun­g auf das neue, ressourcen­orientiert­e Haushaltsu­nd Rechnungsw­esen umzustelle­n. Ein Drittel der Kommunen hat dies bereits getan; 695 Gemeinden haben – Stand heute – diese Mammutaufg­abe noch vor sich.

Der Laupheimer Gemeindera­t hat per Beschluss vom 20. Juni 2016 den 1. Januar 2019 als Stichtag bestimmt. Die Stadt- und Ortschafts­räte konnten sich in den zurücklieg­enden Monaten bei drei Schulungst­erminen mit den Neuerungen vertraut machen.

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