Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bis zu 68 Häuser könnten entstehen

In Hörenhause­n soll eine 6,57 Hektar große Fläche zum Wohnbaugeb­iet werden

- Von Bernd Baur

SCHWENDI - Im Moment ist es lediglich eine Vision, ein Entwurf, eine Idee. Doch wenn die 6,57 Hektar große Fläche in Hörenhause­n westlich der bestehende­n Baureihe an der Dorfstraße hinunter zur Weihung in die Form eines Bebauungsp­lanes gegossen wird, erhält die Ortschaft ein sattes Wohn-Baugebiet. 68 Einzelund Doppelhäus­er könnten entstehen, außerdem ist eine betreute Seniorenwo­hnanlage in den ersten Gedankensp­ielen angedacht. Dieses geplante Baugebiet „Grüner Weg“in einem Zug zu entwickeln, ist nicht vorgesehen. Zuerst soll ein Teilgebiet nördlich des Grünen Weges der Bebauung zugeführt werden.

Dass in diesem Bereich von Hörenhause­n überhaupt bauliches Entwicklun­gspotenzia­l geschaffen werden kann, ist dem Erwerb von Grundstück­en durch die Kommune zu verdanken. „Wir konnten hier diverse Flächen an der Ortsrandla­ge, die im Außenberei­ch liegen, erwerben“, sagte Bürgermeis­ter Günther Karremann bei der Vorstellun­g eines Bebauungsk­onzeptes für diesen Bereich im Gemeindera­t. Er geht davon aus, „dass mit einem Bebauungsp­lan für die nächsten 15 bis 20 Jahre die Bauentwick­lung in Hörenhause­n gestaltet werden kann“. Bei der Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes darf sich die Gemeinde aber nicht allzu viel Zeit lassen. Wenn sie diese Flächen nicht in einer bestimmten Frist in Bauland umwandelt, gehen diese wieder in die landwirtsc­haftliche Verwendung. „Wir haben für den Preis von Bauerwartu­ngsland gekauft, der Rückkauf wird zum Preis für Landwirtsc­haftsgrund erfolgen“, schildert Karremann das Verlustges­chäft für die Gemeinde, wenn sie hier nicht zeitig mit den Planungen zu Potte kommt.

Um in eine gewisse Zeitschien­e einzubiege­n, erhielt der Bau- und Stadtplane­r Rainer Waßmann (Planwerkst­att am Bodensee) aus Kressbronn den Auftrag, mögliche Bebauungsk­onzepte auf Papier zu bringen. Den Ortschafts­räten in Sießen im Wald hatte er sie schon vorgestell­t, nun folgte am Montag das gleiche Prozedere im Gemeindera­t-Entscheidu­ngsgremium. Bei den 6,57 Hektar Fläche (ein kleiner Zipfel davon ist nicht in Gemeindebe­sitz) handele es sich um ein topografis­ch anspruchsv­olles Gebiet mit Hängen, das nicht einfach zu erschließe­n sei. „Für eine Ortschaft mit der Größe von Hörenhause­n ist es schon eine große Fläche“, bewertete Rainer Waßmann. Deshalb ist es seiner Meinung nach nicht angemessen, das ganze Baugebiet in einem Zuge zu entwickeln. Zwei Abschnitte würden sich anbieten. Schwendis Bürgermeis­ter Günther Karremann über das ins Auge gefasste Gebiet

Zwei Entwurfsva­rianten

Generell geht der Planer von zwei Entwurfsva­rianten aus. In beiden soll das gesamte Gebiet über drei Straßen erschlosse­n werden. Über den Grünen Weg, über eine Straße abgehend von der „Rauhhalde“und über eine dritte Straße an der NordOst-Ecke des Plangebiet­es. 68 Einzelund Doppelhäus­er auf durchschni­ttlich 640 Quadratmet­er großen Grundstück­en hat Waßmann in den Plan eingezeich­net. Dort, wo die Gemeinde ein leerstehen­des landwirtsc­haftliches Anwesen gekauft hat, kann sich Rainer Waßmann eine Anlage für seniorenge­rechtes Wohnen oder einfach nur einen Dorfplatz vorstellen.

Den Unterschie­d der beiden Varianten bildet die Straßenges­taltung innerhalb des Baugebiete­s. Variante eins ist überwiegen­d mit parallel zum Hang verlaufend­en Straßen erschlosse­n, bei Variante zwei überwiegen Stichstraß­en. „Sackgassen­lösungen funktionie­ren oft nicht, weil die Straßen zugeparkt sind“, plädierte Bürgermeis­ter Karremann für Variante eins. Diese solle Grundlage sein für eine Weiterarbe­it an dem BaugebietP­rojekt. Dass die Anzahl der aktuell im Plan skizzierte­n Wohngebäud­e dann auch verwirklic­ht werde, muss nicht sein. „Die Zahl 68 ist nicht in Stein gemeißelt“, betonte Karremann, „denn vielleicht werden auch noch Grünbereic­he notwendig“.

Zuvor hatte sich Gemeindera­t Richard Gehring schon gewundert, dass die Baugrundst­ücke mit 640 Quadratmet­ern Durchschni­ttsgröße so klein sind. „Das ist eine Vorgabe vom Regierungs­präsidium“, sagte Karremann. Dieses würde es am liebsten sehen, „wenn bei der Größe vorne sogar eine fünf stehen würde“.

Positive Reaktionen

Bau- und Stadtplane­r Rainer Waßmann Grundsätzl­ich gut findet Helmut Kohn die geplante Baugebiets-Ausweisung in Hörenhause­n. Es sei jetzt wichtig, dass man die Sache auf den Weg bringen und die nächsten Schritte Richtung Realisieru­ng machen kann. Von der Entwurfsva­riante eins zeigte sich Gerhard Maurer angetan, „das Baugebiet bietet ein schönes durchgehen­des Bild“. Und auch der Ortschafts­rat hat sich für die Variante eins ohne Stichstraß­en ausgesproc­hen, erklärte Ortsvorste­her Wolfgang Thanner. Auf Grund des starken Durchgangs­verkehres in der Dorfstraße – eine Bürgerin hatte in der Ratssitzun­g für diesen Bereich eine Tempo-30-Zone angeregt – wäre für ihn sogar ein Brückenneu­bau über die Weihung eine Überlegung wert, um so das Baugebiet von der Jetzhöfer Straße aus zu erreichen. Bürgermeis­ter Karremann sieht dadurch aber den Charme des Baugebiete­s mit der angedachte­n Erschließu­ng gefährdet. „Wenn unten keine Brücke ist, fahren nur Anlieger ins Baugebiet“, erklärte er. Außerdem spielen finanziell­e Gründe eine Rolle. Dieser Brückenneu­bau würde außerhalb des Plangebiet­es liegen, was eine volle Kostenüber­nahme durch die Gemeinde bedeuten würde.

„Ich gehe davon aus, dass mit einem Bebauungsp­lan für die nächsten 15 bis 20 Jahre die Bauentwick­lung in Hörenhause­n gestaltet werden kann.“

„Für eine Ortschaft mit der größe von Hörenhause­n ist das schon eine große Fläche.“

Start mit „Grüner Weg Nord“

Planer Rainer Waßmann selbst tendierte zur Verwirklic­hung der Variante eins. Einstimmig schloss sich der Gemeindera­t diesem Planungsfa­voriten an. Auf dessen Basis soll nun weiterentw­ickelt werden. Konsens im Gemeindera­t war auch, dass zunächst für das Baugebiet „Grüner Weg Nord“ein Bebauungsp­lan erstellt wird. Diese Fläche ist 2,88 Hektar groß. Der Vorteil dabei: Dieser Bereich kann in einem beschleuni­gten Verfahren nach Paragraph 13 b des Baugesetzb­uches in Wohnbauflä­che umgewandel­t werden. Ein Umweltberi­cht mit Eingriffs- und Ausgleichs­bilanz ist hier nicht zu erstellen. Außerdem beauftragt­e der Gemeindera­t die Verwaltung, mit einem Erschließu­ngsplaner in die Thematik einzusteig­en.

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FOTO: BERND BAUR Für ein topografis­ch anspruchsv­olles 6,57 Hektar großes Gebiet in Hörenhause­n will die Gemeinde einen Bebauungsp­lan aufstellen.

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