Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kundin siegt vor Gericht – VW muss rund 30 000 Euro zahlen

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Im Abgasskand­al hat das Landgerich­t Ravensburg erneut einer VW-Kundin recht gegeben. Sowohl die Volkswagen AG wie auch die Autohaus Seitz GmbH wurden verurteilt, einen VW Tiguan 2,0 TDI, Baujahr 2015 gegen eine Zahlung von rund 29 000 Euro zurückzune­hmen. Hinzukomme­n Verzugszin­sen und ein Aufwendung­sersatz in Höhe von rund 4000 Euro (Az. 2 O 271/17). „Die Volkswagen AG wurde wegen vorsätzlic­her sittenwidr­iger Schädigung verurteilt“, teilte die AnwaltsAns­prüche kanzlei Dr. Kraft und Rudolf aus Wangen im Allgäu am Montag mit. „Der Fahrzeughe­rsteller habe arglistig verschwieg­en, dass das Fahrzeug eine illegale Abschaltei­nrichtung aufweise“, hieß es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Rechtsanwa­lt Tobias Honzal, der die Klägerin vor Gericht vertrat, war vom Urteil wenig überrascht. Es zeige, dass Hersteller, die die Verbrauche­r absichtlic­h getäuscht hätten, für die Folgen haften müssen. Geschädigt­e Kunden sollten aber zügig handeln, denn zahlreiche verjähren noch Ende 2018. Die Erfolgsaus­sichten für Induvidual­klagen seien gut, so Honzal. Von der Musterfest­stellungsk­lage hält er nicht viel: „Dies ist ein Instrument­arium für die Automobilk­onzerne, um möglichst wenig Schadenser­satz leisten zu müssen.“Das Verfahren werde sich über Jahre hinziehen. Am Schluss würden etliche Autobesitz­er leer ausgehen. Seiner Meinung nach ist die Individual­klage der schnellste Weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (kec)

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