Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kundin siegt vor Gericht – VW muss rund 30 000 Euro zahlen
Im Abgasskandal hat das Landgericht Ravensburg erneut einer VW-Kundin recht gegeben. Sowohl die Volkswagen AG wie auch die Autohaus Seitz GmbH wurden verurteilt, einen VW Tiguan 2,0 TDI, Baujahr 2015 gegen eine Zahlung von rund 29 000 Euro zurückzunehmen. Hinzukommen Verzugszinsen und ein Aufwendungsersatz in Höhe von rund 4000 Euro (Az. 2 O 271/17). „Die Volkswagen AG wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt“, teilte die AnwaltsAnsprüche kanzlei Dr. Kraft und Rudolf aus Wangen im Allgäu am Montag mit. „Der Fahrzeughersteller habe arglistig verschwiegen, dass das Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung aufweise“, hieß es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Rechtsanwalt Tobias Honzal, der die Klägerin vor Gericht vertrat, war vom Urteil wenig überrascht. Es zeige, dass Hersteller, die die Verbraucher absichtlich getäuscht hätten, für die Folgen haften müssen. Geschädigte Kunden sollten aber zügig handeln, denn zahlreiche verjähren noch Ende 2018. Die Erfolgsaussichten für Induvidualklagen seien gut, so Honzal. Von der Musterfeststellungsklage hält er nicht viel: „Dies ist ein Instrumentarium für die Automobilkonzerne, um möglichst wenig Schadensersatz leisten zu müssen.“Das Verfahren werde sich über Jahre hinziehen. Am Schluss würden etliche Autobesitzer leer ausgehen. Seiner Meinung nach ist die Individualklage der schnellste Weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kec)