Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Appell an Ärzte: Auf Widerspruch verzichten
Gemeinsamer Brief von neun Bürgermeistern an internistische Praxen in der Region Riedlingen
RIEDLINGEN - In einem Schreiben appellieren neun Bürgermeister der Raumschaft Riedlingen an internistische Arztpraxen der Region, den genehmigten halben Facharztsitz für einen Internisten in Riedlingen anzuerkennen und auf einen Widerspruch zu verzichten oder diesen auch zurückzuziehen. Die Bürgermeister geben darin zu verstehen, dass andernfalls die medizinische Basisversorgung im Raum Riedlingen zu Fall kommen könnte.
Die Bürgermeister weisen in ihrem Brief auf die immense Bedeutung dieser halben Internistenstelle für die weitere medizinische Versorgung von 40 000 Bürgern der Raumschaft hin. Denn ähnlich einem Dominospiel gilt auch hier: Wenn ein Stein fällt, könnten auch die anderen Bausteine des Runde-Konzepts fallen; das heißt: Wenn die internistische Praxis nicht kommen sollte, könnte das Ärztehaus und damit das Gesundheitszentrum auf der Kippe stehen.
„Es geht bei der Zulassung nicht um das Privatinteresse der Antragsteller, es geht dabei in erster Linie auch nicht um eine wirtschaftliche Position von konkurrierenden Praxen – es geht durch eine Kausalkette in erster Linie um die medizinische Basisversorgung im westlichen Landkreis Biberach sowie in angrenzenden Gemeinden des Landkreises Reutlingen und des Alb-Donau-Kreises und somit um einen elementaren Standortfaktor für unsere Gemeinden“, heißt es in dem Schreiben. Das wurde von Marcus Schafft (Riedlingen), Martin Rude (Altheim), Dietmar Holstein (Dürmentingen), Jürgen Köhler (Ertingen), Richard Mück (Unlingen), Werner Binder (Uttenweiler), Matthias Henne (Zwiefalten) und Reinhold Teufel (Pfronstetten) unterzeichnet.
Gegen die Genehmigung des halben Facharztsitzes für Riedlingen durch den KV-Zulassungsausschuss können Internisten aus dem Bezirk – der bis Ulm reicht – und die persönlich davon betroffen sind Widerspruch einlegen. Ob dies schon geschehen ist, kann Riedlingens Bürgermeister Marcus Schafft derzeit nicht sagen. Aber die Befürchtung ist da.
Dass die Sorge der Bürgermeister nicht unbegründet ist, zeigen die Stellungnahmen von Ärzten zum ersten, erfolglosen Bedarfszulassungsverfahren in Riedlingen. In den Stellungnahmen umliegender Internisten zum damaligen Verfahren war die Notwendigkeit von entsprechenden Fachärzten in Riedlingen bestritten worden. Da wird in einer Stellungnahme „dem Dorf Riedlingen“der Bedarf für internistische Facharztpraxen abgesprochen.
Gegen eine solche Einschätzung wehren sich die Bürgermeister in dem gemeinsamen Schreiben. Sie verweisen darauf, dass es um die Basisund Notfallversorgung für 40 000 Bürger zwischen Pfronstetten und Uttenweiler geht. Sie erinnern daran, dass Riedlingen Mittelzentrum und Schulstandort ist und die Klinik eine Zulassung der Berufsgenossenschaft für die Behandlung von Betriebsunfällen hat.
Und dass der Rettungsdienst ein großes Gebiet abdecken muss. Sollte das Gesundheitszentrum mit chirurgischer und internistischer Praxis im Rahmen des Runde-Konzepts nicht umgesetzt werden, wäre der Rettungsdienst noch viel mehr auf der Strecke und die Notfall-Versorgung der Bürger könnte leiden. Sie erinnern zudem an die hohe Bedeutung einer wohnortnahen Versorgung gerade im Zuge einer älter werdenden Gesellschaft. „Wir bitten Sie abschließend nochmals im Sinne des Gemeinwohls unserer Bürgerinnen und Bürger von einem Widerspruch gegen die internistische Sitzzulassung abzusehen beziehungsweise bereits eingelegte Widersprüche zurückzuziehen, um das Gesundheitswesen unserer Raumschaft Riedlingen auf ein gemeinsames Fundament zu stellen“, endet der Appell an die internistischen Facharztpraxen. Dass die Gemeinden auf die Ärzte zugehen sollen, wurde in Gesprächen mit dem Krankenhausträger Sana als auch mit dem Ärztesprecher im Kreis, Frank Dieter Braun, als Empfehlung formuliert. Sollte dennoch ein Widerspruch eines Arztes eingehen, müsste darüber der Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung befinden. Aber das hätte auf alle Fälle einen Nachteil: Es wäre „verfahrensverzögernd“, wie es Schafft formuliert.