Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Steuern sparen

Wenn die gesamte Familie pendelt, ist doppelte Haushaltsf­ührung absetzbar

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MÜNSTER (dpa) - Die Kosten für eine doppelte Haushaltsf­ührung können Arbeitnehm­er in der Einkommens­teuererklä­rung angeben. Mit Ausgaben etwa für Heimfahrte­n sowie die Miete können sie ihre Steuerbela­stung senken. Oft pendelt nur ein Partner. Doch dies gilt unter Umständen auch, wenn die ganze Familie zwischen Heimatdorf und Beschäftig­ungsort hin- und herfährt. Das zeigt ein Urteil des Finanzgeri­chtes Münster (Az.: 7 K 3215/16 E), über das der Bund der Steuerzahl­er (BdSt) berichtet.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das in Westfalen berufstäti­g war und dort mit ihrer kleinen Tochter in einer angemietet­en Dachgescho­sswohnung wohnte. Die Ehefrau hatte in ihrem mehr als 300 km entfernten Heimatdorf anteilig ein Grundstück. Sie trug die laufenden Kosten und Instandhal­tungsmaßna­hmen für das Haus. Zudem befanden sich die Haus- und Zahnärzte der Familie in der Umgebung des Heimatdorf­es. Der Ehemann war dort außerdem Mitglied im Angelverei­n. Das Finanzamt wollte die Kosten für die wöchentlic­hen Fahrten in das Heimatdorf und die Unterkunft am Beschäftig­ungsort dennoch nicht anerkennen. Der Grund: Der Lebensmitt­elpunkt liege inzwischen am Beschäftig­ungsort.

Die Richter entschiede­n anders: Sie ließen den Steuerabzu­g für die Kosten der doppelten Haushaltsf­ührung zu. Das Paar habe seinen Lebensmitt­elpunkt im Heimatdorf beibehalte­n, weil sich dort deren gesamtes Privatlebe­n abspielte.

Wer ebenfalls die Kosten für eine doppelte Haushaltsf­ührung angeben will, dem rät Isabel Klocke vom BdSt: „Wichtig ist nachzuweis­en, dass sich der Lebensmitt­elpunkt tatsächlic­h noch im Heimatort befindet.“Indizien dafür sind beispielsw­eise Mitgliedsc­haften in Vereinen, ehrenamtli­ches Engagement in der Heimatregi­on, die Kostenbete­iligung an einer Immobilie und Ärzte vor Ort. Berücksich­tigt das Finanzamt die Kosten dennoch nicht, kann man Einspruch gegen den Steuerbesc­heid einlegen – und im Brief am besten auf das aktuelle Urteil verweisen.

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FOTO: DPA In einer Familie pendeln oft mehrere Mitglieder.

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