Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Nicht auf Standfesti­gkeit vertrauen

Auch äußerlich gesund wirkende Bäume sollten in regelmäßig­en Abständen überprüft werden

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BAD HONNEF (dpa) – Gartenbesi­tzer müssen die Standfesti­gkeit ihrer Bäume sicherstel­len. Doch durch bloßen Augenschei­n lässt sich das für Laien nicht immer abschätzen. „Selbst wenn ein Baum noch von außen vital und saftig aussieht, kann sich in seinen Wurzeln oder im Stamm ein Pilz eingeniste­t haben, der die Holzstrukt­uren aufweicht“, erläutert Wolfgang Groß vom Bundesverb­and Garten- und Landschaft­sbau (BGL). „Bei einem kräftigen Sturm kann so ein Baum umkippen wie ein Streichhol­z, obwohl man es ihm äußerlich nicht ansieht.“Er rät zu Kontrollen durch Experten in bestimmten Abständen.

Wie oft ein Baum geprüft werden muss, hängt etwa vom Alter und möglichen Krankheite­n ab. Wenn ein Baum eine Größe erreicht, von der eine Gefahr ausgehen kann – bei Jungbäumen dauert das durchaus zehn bis 15 Jahre –, sollte ihn ein Baumkontro­lleur überprüfen. Bei gesunden Bäumen reichen dann meist Kontrollen im Abstand von einigen Jahren, sagt Groß. Bei einer kranken, um die hundert Jahre alten Eiche könne es dagegen etwa nötig sein, sie zweimal im Jahr zu prüfen. „Mal im belaubten und mal im nicht belaubten Zustand, weil man damit unterschie­dliche Krankheits­bilder erkennen kann.“Sogenannte Baumkontro­llrichtlin­ien geben vor, wie ein Baum zu überprüfen ist. Das richte sich primär an Kommunen, aber auch an private Baumbesitz­er.

Kommt ein Gartenbesi­tzer seiner Sicherungs­pflicht nicht nach und verletzt ein umstürzend­er Baum Passanten oder beschädigt Häuser, dann haftet er dafür. In so einem Fall sei es auch egal, ob der Baum infolge eines Sturms oder aus anderen Ursachen umgekippt ist, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV). Der Besitzer müsse nachweisen, dass er der Sicherungs­pflicht nachgekomm­en ist. Wie genau das zu erfolgen hat, dazu sei allerdings nichts festgeschr­ieben.

War der Baum etwa schon eine ganze Weile morsch, und ließ der Besitzer ihn trotz mehrfacher Hinweise nicht fällen, dann müsste für die Schäden am Nachbarhau­s seine Haftpflich­tversicher­ung aufkommen, erklärt Boss beispielha­ft. Trifft den Baumbesitz­er keine Schuld, dann wäre im Fall des beschädigt­en Hauses die Wohngebäud­eversicher­ung des Nachbarn für die Schadensre­gulierung zuständig.

Nach einem Sturm sollten Gartenbesi­tzer ihre Bäume grundsätzl­ich genau anschauen und zum Beispiel darauf achten, ob Äste beschädigt sind. Sie könnten auch Wochen oder Monate später herunterfa­llen und Schaden anrichten, sagt BGLFachman­n Groß.

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FOTO: THOMAS WARNACK/DPA Umstürzend­e Bäume können schwere Schäden anrichten, nicht nur an Häusern. Baumbesitz­er haften, wenn sie ihrer Sicherungs­pflicht nicht nachgekomm­en sind.

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