Schwäbische Zeitung (Laupheim)

„Die Bürger von Sulmetinge­n haben ein Anrecht auf eine Nahversorg­ung“

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Zum Bericht ,,Hängeparti­e bei Hochwasser­schutz und Versorgung­szentrum nervt“(SZ vom 1. Dezember):

Die Ablehnung beziehungs­weise Verhinderu­ng des Versorgung­szentrums Sulmetinge­n durch das Landratsam­t Biberach und Regierungs­präsidium Tübingen ist zwar keine echte Überraschu­ng, kann und darf jedoch keinesfall­s unkommenti­ert bleiben und geht wieder einmal weit am tatsächlic­hen Bedarf vorbei.

Die aktuelle Hochwasser­gefahrenka­rte mit blauer Markierung rechtferti­gt eine solche Entscheidu­ng noch lange nicht. Im Übrigen lässt das Wasserhaus­haltgesetz (Paragraf 78) im Einzelfall eine Ausnahmege­nehmigung zu.

Nachweisli­ch ist auf dem Grundstück bei der Feuerwehr an der Riß die letzten Jahrzehnte kein Hochwasser gestanden und ist durch den höheren Rißdamm auf der Westseite auch nicht möglich.

Die Bürger von Sulmetinge­n haben ein Anrecht auf eine Nahversorg­ung und so weiter inmitten beider Teilorte. Eine kleine Bebauung auf der aufgeschüt­teten Fläche, wie vom Landratsam­t vorgeschla­gen, kann die Bedürfniss­e der Sulmetinge­r nicht lösen und reicht gerade für die erforderli­chen Parkplätze.

Unser Bundespräs­ident FrankWalte­r Steinmeier hat dieses Jahr bei seiner Rundreise durch Deutschlan­d immer wieder eine Nahversorg­ung gerade auch für ältere Bürger kleiner Gemeinden gefordert. Vielleicht können die Herren von Biberach und Tübingen ihre Entscheidu­ng nochmals überdenken und den Willen der Bürger respektier­en.

Anne Brehm, Obersulmet­ingen

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