Schwäbische Zeitung (Laupheim)
„Die Bürger von Sulmetingen haben ein Anrecht auf eine Nahversorgung“
Zum Bericht ,,Hängepartie bei Hochwasserschutz und Versorgungszentrum nervt“(SZ vom 1. Dezember):
Die Ablehnung beziehungsweise Verhinderung des Versorgungszentrums Sulmetingen durch das Landratsamt Biberach und Regierungspräsidium Tübingen ist zwar keine echte Überraschung, kann und darf jedoch keinesfalls unkommentiert bleiben und geht wieder einmal weit am tatsächlichen Bedarf vorbei.
Die aktuelle Hochwassergefahrenkarte mit blauer Markierung rechtfertigt eine solche Entscheidung noch lange nicht. Im Übrigen lässt das Wasserhaushaltgesetz (Paragraf 78) im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zu.
Nachweislich ist auf dem Grundstück bei der Feuerwehr an der Riß die letzten Jahrzehnte kein Hochwasser gestanden und ist durch den höheren Rißdamm auf der Westseite auch nicht möglich.
Die Bürger von Sulmetingen haben ein Anrecht auf eine Nahversorgung und so weiter inmitten beider Teilorte. Eine kleine Bebauung auf der aufgeschütteten Fläche, wie vom Landratsamt vorgeschlagen, kann die Bedürfnisse der Sulmetinger nicht lösen und reicht gerade für die erforderlichen Parkplätze.
Unser Bundespräsident FrankWalter Steinmeier hat dieses Jahr bei seiner Rundreise durch Deutschland immer wieder eine Nahversorgung gerade auch für ältere Bürger kleiner Gemeinden gefordert. Vielleicht können die Herren von Biberach und Tübingen ihre Entscheidung nochmals überdenken und den Willen der Bürger respektieren.
Anne Brehm, Obersulmetingen
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