Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Hetze mit Hitler
41-Jähriger muss wegen Volksverhetzung 1500 Euro Strafe zahlen
SENDEN/NEU-ULM - Ein Post auf Facebook hat einen 41-jährigen Mann aus Senden vor das Neu-Ulmer Amtsgericht gebracht. Er hatte in die Gruppe „Du weißt, dass du aus Ulm/ Neu-Ulm bist“ein Hitlerbild mit den Worten „Schade, dass dieser Herr sein Werk nicht vollenden konnte, ihr Drecksjuden“gepostet. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht NeuUlm verurteilte den Mann jetzt zu 100 Tagessätzen á 15 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vergangenes Jahr hatte der Vater von drei Kindern eine MeniskusOperation, seitdem kann er, wie er sagte, nicht mehr arbeiten. „Ich hatte die gleiche Operation, müssten Sie nicht längst wieder fit sein?“, hakte Richter Thomas Mayer nach. Das Knie sei nicht richtig verheilt, außerdem soll er noch psychische Beschwerden haben, erklärte der 41Jährige, der am Verhandlungstag alleine auf der Anklagebank im Gerichtssaal saß. Sein Verteidiger hatte das Mandat niedergelegt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung vor. Und der 41-Jährige gab auch sofort zu, dass Hitlerbild samt entsprechendem Text gepostet zu haben. Er hatte es, wie er sagte, „nicht so gemeint und auch sofort wieder gelöscht“. Schuld soll seine psychische Erkrankung gewesen sein. Ein Argument, dass die Staatsanwaltschaft nicht verstehen konnte. Dort kenne man keine psychische Krankheit, bei der man Hitlerbilder posten muss.
„Eigentlich müssten Sie ins Gefängnis“, sagte Richter Mayer. Eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten, maximal fünf Jahren würde dem 41-Jährigen eigentlich drohen. Davon will Mayer aber absehen. Für den Richter gehörte der Angeklagte nicht der rechten Szene an. Zudem war er nicht vorbestraft und geständig. Insgesamt 1500 Euro Strafe muss der Angeklagte zahlen. Das Urteil quittierte er mit einem Nicken. Erst als Mayer verkündete, dass ihm sein neues Smartphone – mit dem er das Bild postete – entzogen werden soll, reagierte der Angeklagte emotional. Er warf den Kopf in den Nacken, stöhnte und verdrehte genervt die Augen. Das schien ihn härter zu treffen als die Geldstrafe.