Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Hetze mit Hitler

41-Jähriger muss wegen Volksverhe­tzung 1500 Euro Strafe zahlen

- Von Sandra Lohrmann

SENDEN/NEU-ULM - Ein Post auf Facebook hat einen 41-jährigen Mann aus Senden vor das Neu-Ulmer Amtsgerich­t gebracht. Er hatte in die Gruppe „Du weißt, dass du aus Ulm/ Neu-Ulm bist“ein Hitlerbild mit den Worten „Schade, dass dieser Herr sein Werk nicht vollenden konnte, ihr Drecksjude­n“gepostet. Gegen den Strafbefeh­l hatte er Einspruch eingelegt. Das Amtsgerich­t NeuUlm verurteilt­e den Mann jetzt zu 100 Tagessätze­n á 15 Euro. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Vergangene­s Jahr hatte der Vater von drei Kindern eine MeniskusOp­eration, seitdem kann er, wie er sagte, nicht mehr arbeiten. „Ich hatte die gleiche Operation, müssten Sie nicht längst wieder fit sein?“, hakte Richter Thomas Mayer nach. Das Knie sei nicht richtig verheilt, außerdem soll er noch psychische Beschwerde­n haben, erklärte der 41Jährige, der am Verhandlun­gstag alleine auf der Anklageban­k im Gerichtssa­al saß. Sein Verteidige­r hatte das Mandat niedergele­gt.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Angeklagte­n Störung des öffentlich­en Friedens und Volksverhe­tzung vor. Und der 41-Jährige gab auch sofort zu, dass Hitlerbild samt entspreche­ndem Text gepostet zu haben. Er hatte es, wie er sagte, „nicht so gemeint und auch sofort wieder gelöscht“. Schuld soll seine psychische Erkrankung gewesen sein. Ein Argument, dass die Staatsanwa­ltschaft nicht verstehen konnte. Dort kenne man keine psychische Krankheit, bei der man Hitlerbild­er posten muss.

„Eigentlich müssten Sie ins Gefängnis“, sagte Richter Mayer. Eine Freiheitss­trafe von mindestens drei Monaten, maximal fünf Jahren würde dem 41-Jährigen eigentlich drohen. Davon will Mayer aber absehen. Für den Richter gehörte der Angeklagte nicht der rechten Szene an. Zudem war er nicht vorbestraf­t und geständig. Insgesamt 1500 Euro Strafe muss der Angeklagte zahlen. Das Urteil quittierte er mit einem Nicken. Erst als Mayer verkündete, dass ihm sein neues Smartphone – mit dem er das Bild postete – entzogen werden soll, reagierte der Angeklagte emotional. Er warf den Kopf in den Nacken, stöhnte und verdrehte genervt die Augen. Das schien ihn härter zu treffen als die Geldstrafe.

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