Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Feuerwerk darf ab dem 28. Dezember verkauft werden
LAUPHEIM (sz) – Auch an Silvester 2018 wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. Damit das Silvester-Feuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen, Verbrennungen oder Bränden endet, bittet das Amt für öffentliche Ordnung in Laupheims Stadtverwaltung darum, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet dieses Jahr von Freitag, 28. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller der Klasse II dürfen nur an volljährige Personen abgegeben und nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche ist auch dann untersagt, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. Da Raketen und Böller die Brandgefahr erhöhen und auch erheblichen Lärm verursachen, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erlaubten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück aus ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis nur zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit entspricht. Dabei muss senkrecht nach oben geschossen werden, und es dürfen keine leicht brennbaren Objekte in der Nähe sein.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt oder auch wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.