Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Feuerwerk darf ab dem 28. Dezember verkauft werden

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LAUPHEIM (sz) – Auch an Silvester 2018 wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. Damit das Silvester-Feuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzung­en, Verbrennun­gen oder Bränden endet, bittet das Amt für öffentlich­e Ordnung in Laupheims Stadtverwa­ltung darum, die Vorschrift­en für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerks­körpern zu beachten.

Der Verkauf von Feuerwerks­körpern findet dieses Jahr von Freitag, 28. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller der Klasse II dürfen nur an volljährig­e Personen abgegeben und nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendlich­e ist auch dann untersagt, wenn eine schriftlic­he Vollmacht der Eltern vorliegt. Da Raketen und Böller die Brandgefah­r erhöhen und auch erhebliche­n Lärm verursache­n, dürfen in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern keine Feuerwerks­körper gezündet werden.

Das Verschieße­n von pyrotechni­scher Munition aus erlaubten Schrecksch­uss-, Reizstoff- und Signalwaff­en ist vom eigenen eingezäunt­en Grundstück aus ohne eine waffenrech­tliche Erlaubnis nur zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendung­ssicherhei­t entspricht. Dabei muss senkrecht nach oben geschossen werden, und es dürfen keine leicht brennbaren Objekte in der Nähe sein.

Wer gegen diese Vorschrift­en verstößt oder auch wer Raketen und Böller nach dem Neujahrsta­g abbrennt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

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