Schwäbische Zeitung (Laupheim)
SPD möchte Sarrazin ausschließen
Partei startet dritten Anlauf – Früherer Finanzsenator Berlins wehrt sich gegen Vorwürfe
BERLIN - Die Sozialdemokraten nehmen den dritten Anlauf nach 2010 und 2011, den früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin wegen dessen Thesen zum Islam und zu Ausländern aus der Partei zu drängen. „Unser Ziel ist es, Thilo Sarrazin aus der SPD auszuschließen“, sagte Generalsekretär Lars Klingbeil am Montag in Berlin. Der 73-jährige Sarrazin (Foto: dpa) kündigte an, sich mit juristischen Mitteln zu wehren. „Ich werde damit einen Anwalt betrauen“, kündigte der Publizist im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“an. Er sei vom Vorgehen der Partei überrascht worden und warte nun ab.
Eine Kommission um Gesine Schwan und Herta Däubler-Gmelin hatte im Auftrag von SPD-Chefin Andrea Nahles Sarrazins aktuelle Äußerungen untersucht. Laut Klingbeil kam das Gremium zum Ergebnis, „dass Sarrazin Thesen propagiert, die mit den Grundsätzen der SPD unvereinbar sind, und der Partei schweren Schaden zufügt“. Im neuen Buch „Feindliche Übernahme – Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“warnt Sarrazin etwa vor der hohen Geburtenrate der Muslime und dass sie in zwei, drei Generationen in Deutschland die Mehrheit stellen könnten.
Der SPD droht, sollte sie erneut scheitern, eine Blamage. Nahles war bereits als Generalsekretärin an den ersten beiden Verfahren beteiligt. Nach dem bisher letzten Versuch infolge des Bestsellers „Deutschland schafft sich ab“hatte Sarrazin in einer Erklärung versichert, sich nicht parteischädigend zu verhalten. Diese Sätze dürften nun eine Rolle spielen.
Die rechtlichen Hürden für einen Ausschluss sind hoch. Sarrazin sieht sich im Recht. Er sagte, er wisse, dass er „keine sozialdemokratischen Grundsätze verletzt“habe. Seine Argumentationen baue er auf Fakten auf. In 45 Jahren als SPD-Mitglied habe er seine politischen Grundeinstellungen „nicht verändert“. In der „Welt“sprach Sarrazin von einem „Angriff auf die innerparteiliche Meinungsfreiheit“. LEITARTIKEL