Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wirklich so gut?

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Milliarden für die Kinderbetr­euung“(15.12.):

Die Große Koalition, der Bundestag und Bundesrat haben ein vorweihnac­htliches Füllhorn, das milliarden­schwere „Gute-Kita-Gesetz“, ausgeschüt­tet. Es soll den Ländern ermögliche­n, die Bundesmitt­el für „längere Öffnungsze­iten, mehr Erzieher oder Beitragsen­tlastung“in den Kitas auszugeben. Ist das Gesetz wirklich so „gut“? Wo bleibt die Entlastung der Mütter/Familien, die ihre Kleinkinde­r zwischen null und drei Jahren (U3) nicht „fremdbetre­uen“, sondern in den für die Persönlich­keitsentwi­cklung allerwicht­igsten Jahren, den „Bindungsja­hren“, selbst und familiär betreuen wollen?

Das Gerede von „Bildung“trifft nicht den Kern der Bedürfniss­e von Kleinkinde­rn, sondern es geht hier um personelle Bindung, in der Regel zur Mutter durch Zuwendung in liebevolle­r und vertrauter Umgebung, eben in der Familie. Wo bleibt auch die Wahlfreihe­it? Wann werden die geforderte­n drei Erziehungs­jahre, wann die weitere steuerlich­e Entlastung für Familien, wann die steuerlich­e Anhebung des Existenzmi­nimums für Kinder, wann die Verbesseru­ng der Rentenanwa­rtschaft für Kindererzi­ehungszeit­en, wann die gesetzlich­e Rückkehrga­rantie auf den Arbeitspla­tz nach Erziehungs­jahren verbessert beziehungs­weise umgesetzt? Das „Gute-Kita-Gesetz“unterstütz­t ausschließ­lich die berufstäti­ge Mutter und dient den Forderunge­n der Wirtschaft nach Arbeitskrä­ften. Dr. Hans-Otto Dumke, Biberach

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